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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Anzahl der Stützunterschriften

A
Ahnungslos
Nov 2016 bearbeitet

Die erforderliche Anzahl der Stützunterschriften soll doch verhindern, dass völlig aussichtlose Wahlvorschläge zur Wahl zugelassen werden. 19 Unterschriften hat man ja schon allein dadurch, dass die schriftl. Zustimmung des Bewerbers bereits als Stützunterschrift gilt. Dann sehe ich den Sinn von Stützunterschriften nicht.

Wir sind ein Betrieb mit 290 Mitarbeitern. Bei uns gibt es nur eine Vorschlagsliste, auf der 19 Mitarbeiter für die Betriebsratswahl vorgeschlagen wurden und auch Interesse haben im BR mitzuarbeiten. Wenn es nur eine Liste gibt kommt ja nun die Personenwahl (=Mehrheitswahl) zum Tragen. Leider gibt es nun Unstimmigkeiten darüber, ob die Anzahl der Stützunterschriften (=14), die benötigt werden pro Kandidat gilt, oder ob die Vorschlagsliste als eine Liste gilt und somit nur 14 Unterschriften für die gesamte Vorschlagsliste reichen.

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Community-Antworten (4)

K
knorr

12.04.2010 um 15:23 Uhr

@Ahnungslos

kurz und knapp: für die gesamte Liste 15 Unterstützungsunterschriften !!

L
Litech

12.04.2010 um 15:25 Uhr

Stützunterschriften nur für die gesamte Liste nicht für jeden Kandidaten. 1/20tel oder mindestens 4Stützunterschriften.

Gruß

Litech

K
knorr

12.04.2010 um 15:28 Uhr

@Litech

1/20 der Zahl der Wahlberechtigten, jedoch mindestens 3 Stützunterschriften. Heißt bei allen Betrieben unter 60 MA müssen es 3 sein. Bei Ahnungslos müssen es 15 sein.

L
Litech

12.04.2010 um 15:29 Uhr

@knorr sorry hatte das übersehen.

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