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Mitarbeiteranzahl-Berechnung. In welchem Fall kann ich die gekündigten MA noch mitzählen?

S
sabine_der_frischling
Nov 2016 bearbeitet

Hallo, hab das Forum die letzten Tage immer wieder verfolgt! Und ich glaube, hier kann mir geholfen werden (ich hoffe doch sehr!!!!):

Das Problem ist folgendes: In unserem Betrieb sollen demnächst die Wahlen zum BR stattfinden. Der AG ist mit seinen Auskünften nicht gerade großzügig und ich bin dieses Jahr zum ersten Mal mit von der Partie bei der Wahl. Bisher, muss ich leider gestehen, hat sich wohl noch nie jemand wirklich genau damit befasst, was zu einer "ordentlichen" Wahl dazu gehört.

Also, um es kurz zu machen: Der AG hat vor kurzem einigen Mitarbeitern gekündigt. Es ist jedoch nicht herauszubekommen, wie viele es genau waren und zu wann gekündigt wurde. Durch die Kündigungen rutscht die MA-Zahl auf jeden Fall knapp unter 201. Frage: In welchem Fall kann ich die gekündigten MA noch mitzählen? Wenn evtl. beabsichtigt ist, neue Stellen in Zukunft zu besetzen, zählt das auch mit?

Und noch eine Frage: Hat jemand schon mal etwas, z.B. gerichtlich, dagegen unternommen, wenn der AG nicht ordnungsgemäß Auskunft erteilen wollte?

Bitte bitte bitte helft mir! Bin ein echt verzweifelter Frischling in Bezug auf Betriebsrats-Wahlen!

Danke im Voraus!

Sabine

2.94104

Community-Antworten (4)

L
Leo

09.03.2006 um 12:27 Uhr

Hallo, eurer Wahlvorstand kann die Auskunft beim AG beantragen und muss sie auch kriegen. Dann weißt du die Zahl der Wahlberechtigen!

gruss, leo

P
pit47

09.03.2006 um 12:34 Uhr

Hallo sabine_der_frischling, der Wahlvorstand kann die wahlberechtigten MA, die am Tag des Aushanges des Wahlausschreibens im Betrieb sind, auf die Wählerliste setzen. Zu der Größe des Betriebsrates kann der Wahlvorstand rückblickend und vorausschauend annehmen, daß die freien Stellen wieder besetzt werden. Also annehmen, daß die MA-Anzahl über 201 liegt, wenn der AG etwas dagegen hat kann er beim Arbeitsgericht eine "Einstweilige Verfügung" beantragen oder die Wahl nach dem Wahltag innerhalb von 14 Tagen anfechten.

S
Sonja

09.03.2006 um 12:54 Uhr

Wenn das Gericht sich später mal mit eurem Fall befassen sollte würde ich vorsichtshalber folgendes Schreiben an den AG schicken.

MusterFormular: Anschreiben an den Arbeitgeber zur Erstellung der Wählerliste

Absender Wahlvorstand .....

An die Geschäftsleitung im Haus

Anforderung der Liste aller Mitarbeiter/innen (einschl. Leiharbeiter/innen)

Sehr geehrte/r Frau/Herr ...........,

Grundlage einer korrekten Betriebsratswahl ist eine vollständige Liste aller Mitarbeiter/innen und nach neuestem BetrVG § 7 Abs. 2 auch der Leiharbeiter/innen unseres Betriebs. Um diese zu erstellen, brauchen wir Ihre Hilfe und Unterstützung. Auf Ihre gesetzliche Mitwirkungspflicht weisen wir hin (§ 2 Abs. 2 WO).

Bitte erstellen Sie für den Wahlvorstand die Liste, die folgende Angaben in Spalten enthalten sollte

lfd. Nr. Familienname Vorname Geburtsdatum (tt.mm.jjjj) Funktion im Betrieb Gruppe (Eintrag siehe unten) Leiharbeiter eingesetzt seit (tt.mm.jjjj) Hinweis* Bearbeitungsvermerk (bleibt leer)

*Hilfreich wären für uns auch Hinweise im Feld “Hinweise”, warum Sie eine/n Mitarbeiter/in für nicht wahlberechtigt halten (z.B. leitender Angestellter, freier Mitarbeiter usw.)

sortiert nach Gruppen

Frauen innerhalb der Gruppe nach Alphabet Männer innerhalb der Gruppe nach Alphabet Leiharbeitnehmer innerhalb der Gruppe nach Alphabet Nicht Wahlberechtigt innerhalb der Gruppe nach Alphabet

möglichst zweifach (ein Exemplar auf Papier, ein Exemplar auf Datenträger im CSV-Format (Spalten getrennt durch Semikolon, Dateierweiterung .txt )). Da der Wahlvorstand an gesetzliche Fristen gebunden ist, bitten wir um Eingang bis spätestens ........

Mit freundlichen Grüßen

......................................... Vorsitzender des Wahlvorstands

PS: Bitte denken Sie auch daran, dass der Wahlvorstand die Wählerliste ständig aktualisieren muss. Das ist nur möglich, wenn Sie uns unverzüglich und regelmäßig über jede Veränderung in der Belegschaft informieren.

B
Benno_BRB

10.03.2006 um 11:45 Uhr

und was ist mit Eurem BR?

Der hat doch die Kündigungen zu Beurteilen und hernach zu bestätigen oder zu verneinen. was ist mit anhängigen Kündigungsschutzklagen der betroffenen?

...

Benno

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