Hallo zusammen,
bei uns im Unternehmen sind die Frauen in der Minderheit. Wir haben nach §5 der Wahlordnung den Mindestanteil der Betriebsratssitze für das Geschlecht in der Minderheit ermittelt. Als Ergebnis kam heraus, dass keine Mindestsitze auf die Frauen entfallen.
Eine Kollegin behauptet nun, dass die Frauen in jedem Fall ein Anrecht auf einen Sitz im Betriebsrat haben. Ist die Behauptung meiner Kollegin korrekt? Vorstellen kann ich es mir nicht, aber wer weiß. Danke für die Hilfe.

Akira