Wer ist Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG ?
Ich habe 4 Arbeiter, 1 Azubi und meine Frau ist Geschäftsführerin und arbeitet 5 Stunden die Woche.
Wie viel Arbeitnehmer im Sinne des BetrVG sind jeweils in den beiden Betrieben beschäftigt?
Wenn ich einen Betriebsrat wählen dürfte wieviele Mitglieder hätte der?
Welches Wahlverfahren käme in Betracht? Vielen Dank für Ihre mühe im vorraus.
Community-Antworten (1)
09.03.2006 um 13:58 Uhr
Hallo essan, wenn in einem Betrieb 5 wahlberechtigte Arbeitnehmer tätig sind, kann ein BR mit einer Person gewählt werden. Die Ehefrau zählt nicht als Arbeitnehmer und der Azubi muß am Wahltag 18 Jahre alt sein, dann ist er wahlberechtigt. Aber was meinst Du mit dem zweiten Betrieb ?
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