Erstellt am 08.03.2006 um 20:32 Uhr von Kölner
Das geht gut...solange Du nicht als Ersatzmitglied eingetreten bist.
Erstellt am 08.03.2006 um 21:02 Uhr von Candy
Bedeutet das, daß ich mich im Moment nicht entscheiden muß (!!!!), sondern weiter Vorsitzende der Jugendvertretung bleiben kann, solange, bis der Fall eintritt, daß 4 ordentliche BR-Mitglieder verhindert sind und ich an die Reihe komme.Also momentan muß ich keine Entscheidung treffen und falls der eben genannte Fall, daß 4 ordentl. Mitgl. verhindert sind, bis Nov. nicht eintritt, kann ich mein Amt als Vorsitzende weiter ausüben und ab spätestens Nov. als 4. Ersatzmitglied agieren. Richtig, derzeit keine Entscheidung zw. beiden Ämtern nötig, da "nur 4. Ersatzmitgl."?!!
Vielen lieben Dank schon jetzt!
Erstellt am 08.03.2006 um 21:07 Uhr von Kölner
Korrekt gemäß § 61 BetrVG - Empfehlung: Lektüre der RdNr. im Fitting! Sobald Du an einer Sitzung teilnimmst ist es das mit der JAV gewesen.
Erstellt am 08.03.2006 um 21:24 Uhr von Candy
Das heißt, ich "muß mich jetzt (!!!1) nicht entscheiden, richtig??? Sondern bin weiter Vorsitzende, bis ich an einer Sitzung teilnehme?!!!
Danke!
Erstellt am 08.03.2006 um 21:31 Uhr von Candy
Wenn ich jede Woche als Vorsitzende der JAV an der BR-Sitzung teilnehme, ist es doch okay, oder (Du schreibst: "Sobald Du an einer Sitzung teilnimmst, ist es mit der JAV vorbei!"), als Vorsitzende der JAV darf ich teilnehmen, aber nicht als 4. Ersatzmitglied des BR, richtig?
Dankeschön für die Geduld!
Erstellt am 08.03.2006 um 21:50 Uhr von Kölner
Ja, korrekt und genau so ist es richtig. Du darfst als JAV an der BR-Sitzung teilnehmen, aber nicht als Ersatzmitglied. Dann ist Ende mit der JAV!