Erstellt am 08.03.2006 um 19:18 Uhr von Sonja
Aufstellen / kandidieren ja. Beide Ämter ausüben nein.
Sollte der JAV Vorsitzende in den BR gewählt werden, muss der Wahlvorstand ihn auffordern, sich für ein Mandat zu entscheiden, ein Doppelmandat ist nicht zulässig.
§ 61 BetrVG Absatz 2
(2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; § 8 Abs. 1 Satz 3 findet Anwendung.
Mitglieder des Betriebsrats können nicht zu Jugend- und Auszubildendenvertretern gewählt werden.