Erstellt am 16.11.2018 um 20:03 Uhr von Pickel
Eine Person mit 0 Stimmen hat keine Berechtigung zu dem Amt
Erstellt am 17.11.2018 um 13:20 Uhr von SBV Frank
Das hört sich sehr komisch an! Welches Wahlverfahren wurde denn durchgeführt, dass vereinfachte oder das förmliche??
Erstellt am 18.11.2018 um 18:20 Uhr von Engländer
Da habe ich leider nicht soviel Wissen. Eine Liste mit 3 Namen ist angetreten. Auf dem Stimmzettel waren nur die drei Namen und drei Kästchen zum ankreuzen.
Erstellt am 19.11.2018 um 06:59 Uhr von ickederdicke
Der MA mit der 1 Stimme hat die Wahl zum Stellvertreter gewonnen.
Der Andere Kandidat nicht. Aussuchen kann sich auch eine SBv hier niemanden, es geht um den Wählerwillen.
Erstellt am 19.11.2018 um 07:37 Uhr von Engländer
Erstellt am 19.11.2018 um 16:49 Uhr von SBV Frank
Im vereinfachten Wahlverfahren könnt ihr nicht auf einer Liste gleichzeitig die SBV und dessen Stellvertreter wählen!
Jedes ist für sich ein getrennter Wahlvorgang!
Deshalb meine Frage ob es sich dabei um ein vereinfachtes Wahlverfahren handelte? Außerdem wird vorher mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen, wie viele Stellvertreter es geben soll!
Erstellt am 20.11.2018 um 07:06 Uhr von Engländer
Die Stellvertreter wurden mit Stimmenmehrheit im Gremium beschlossen.