wir hatten Anfang des Jahres einen Teilbetriebsübergang nach §613 a BGB und eine Betriebsveränderung gemäß § 111 BetrVG.
Nun sind wir am neuwählen, sprich 2 getrennte BR. Wobei einige es nicht ganz so getrennt sehen, da rechtlich 2 verschieden GmbH´s, aber ein Sozialraum, ein Firmengelände, ein eigentlich alles und ein Personalmensch der in Personalunion für beide Firmen tätig ist. Wobei es schon heißt wenn es Porbleme gibt wird ausschließlich nur für eine Firma tätig sein.
Alle beide Firmen haben nun mittlerweile!!! ca. 210 Mitarbeiter!!!, wie siehr es da mit einem Gesamtbetriebsrat aus?? Rechten und Pflichte von diesem??, Kann jemand etwas aus der Praxis mitteilen??
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