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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Konzernbetriebsrat oder Gesamtbetriebsrat - wer hat Erfahrungen dazu?

M
markus
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen,

wir hatten Anfang des Jahres einen Teilbetriebsübergang nach §613 a BGB und eine Betriebsveränderung gemäß § 111 BetrVG. Nun sind wir am neuwählen, sprich 2 getrennte BR. Wobei einige es nicht ganz so getrennt sehen, da rechtlich 2 verschieden GmbH´s, aber ein Sozialraum, ein Firmengelände, ein eigentlich alles und ein Personalmensch der in Personalunion für beide Firmen tätig ist. Wobei es schon heißt wenn es Porbleme gibt wird ausschließlich nur für eine Firma tätig sein. Alle beide Firmen haben nun mittlerweile!!! ca. 210 Mitarbeiter!!!, wie siehr es da mit einem Gesamtbetriebsrat aus?? Rechten und Pflichte von diesem??, Kann jemand etwas aus der Praxis mitteilen??

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Community-Antworten (1)

W
w-j-l

10.03.2006 um 18:02 Uhr

Habt ihr auch noch eine gemeinsame Leitung? Dann könntet ihr nämlich durchaus einen gemeinsamen Betrieb nach BGB haben und eigentlich einen BR wählen.

Ansonsten kannst Du im BetrVG relativ genau nachlesen, was ein GBR zu tun hat.

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