Betriebsratswahl - wann wählen die Niederlassungen eigene BR, wann kann gemeinsam gewählt werden?
hallo ihr Lieben,
ich habe eine Frage und zwar arbeite ich in einem Betrieb, mit mehreren Niederlassungen. Wann muss denn jede Niederlassung für sich einen BR wählen, könnten wir einen BR zusammen wählen. Wenn in einer Niederlassung mit 46 Leute arbeiten müssen dann gemäß § 9 auch 3 Mitglieder gewählt werden oder können es auch weniger sein? Wie wäre es dann am besten? Überall einen eigenen Betriebsrat zu wählen oder in jeder niederlassung einen eigenen?
Community-Antworten (1)
09.03.2006 um 20:09 Uhr
Wenn die Voraussetzungen der § §1+4 BetrVG vorliegen kann sowohl für jede NL ein BR gewählt werden. Andererseits können die betroffenen MA in der NL formlos beschließen an der Wahl im Hauptbetrieb teilzunehmen. Was die beste Lösung ist, kann von einem Außenstehenden schlecht beurteilt werden. Einerseits ist ein BR vor Ort mit jeweils einem Vorssitzen usw., andererseits ist bei einer gemeinsamen Wahl evtl. eine Freistellung drin und ggf. ein Betriebsausschuß und Wirtschaftsausschuß vorhanden.
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