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Erforderliche Unterlagen Versetzung - welche müssen dem BR vorgelegt werden?

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zc0thl
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, welche Unterlagen gehören zu einer Versetzung die dem Betreibsrat vorzulegen sind bzw. die der BR verlangen kann (§ 99 BetrVG) ?

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Community-Antworten (4)

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pit47

08.03.2006 um 08:58 Uhr

Hallo zc0thl, folgende Informationen müssen dem BR mindestens mündlich oder schriftlich bekannt gegeben werden: Natur der geplanten Maßnahme Person der Beteiligten vorgesehene Eingruppierung Auswirkung der Maßnahme Vorlage der Bewerbungsunterlagen Bitte um Zustimmung zur geplanten Maßnahme

Wenn diese Informationen nicht ausreichen, kann der BR innerhalb einer Woche um Vervollständigung der Auskünfte bitten.

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zc0thl

08.03.2006 um 09:01 Uhr

Danke für die schnelle Anwort, mir ging es mehr um die "persönlichen" Auskünfte, d.h. Zahl der unterhaltsplichtigen Personen, Schwerbehinderung, Schwangerschaft u.ä. ?

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Werner

08.03.2006 um 10:00 Uhr

Hallo zc0thl, wenn Ihr keine Richtlinien mit dem AG vereinbart habt die eine Sozialauswahl zur Versetzung beinnhaltet, werden diese Auskünfte nicht erteilt. Ansonsten kann ich mich nur dem pit anschließen.

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zc0thl

08.03.2006 um 10:10 Uhr

Danke Werner,

naja eine BV dazu haben wir auch, in der steht u.a. "die Zuordnung nach Ausschreibung der Stellen nach Eignung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und des Mitarbeiterinteresses vorzunehmen" d.h. da ist es mit der Sozialauswahl ja schon geregelt, mir war es grundsätzlich wichtig in wieweit soziale Aspekte zu berücksichtigen sind

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