Erstellt am 08.03.2006 um 07:58 Uhr von pit47
Hallo zc0thl,
folgende Informationen müssen dem BR mindestens mündlich oder schriftlich bekannt gegeben werden:
Natur der geplanten Maßnahme
Person der Beteiligten
vorgesehene Eingruppierung
Auswirkung der Maßnahme
Vorlage der Bewerbungsunterlagen
Bitte um Zustimmung zur geplanten Maßnahme
Wenn diese Informationen nicht ausreichen, kann der BR innerhalb einer Woche um Vervollständigung der Auskünfte bitten.
Erstellt am 08.03.2006 um 08:01 Uhr von zc0thl
Danke für die schnelle Anwort,
mir ging es mehr um die "persönlichen" Auskünfte, d.h. Zahl der unterhaltsplichtigen Personen, Schwerbehinderung, Schwangerschaft u.ä. ?
Erstellt am 08.03.2006 um 09:00 Uhr von Werner
Hallo zc0thl,
wenn Ihr keine Richtlinien mit dem AG vereinbart habt die eine Sozialauswahl zur Versetzung beinnhaltet, werden diese Auskünfte nicht erteilt.
Ansonsten kann ich mich nur dem pit anschließen.
Erstellt am 08.03.2006 um 09:10 Uhr von zc0thl
Danke Werner,
naja eine BV dazu haben wir auch, in der steht u.a. "die Zuordnung nach Ausschreibung der Stellen nach Eignung unter Berücksichtigung sozialer Aspekte und des Mitarbeiterinteresses vorzunehmen"
d.h. da ist es mit der Sozialauswahl ja schon geregelt, mir war es grundsätzlich wichtig in wieweit soziale Aspekte zu berücksichtigen sind