Hallo an alle,

die Gerüchte bzgl. einer Kündigung verdichten sich. Der AG hat die BR zu einer Anhörung bestellt.

Sollte es zu einer Kündigung kommen, muß ich dann warten, bis mir diese zugegangen ist oder bereits vorher etwas unternehmen?

Wie muß sie mir zugehen, wenn ich mich nicht im Betrieb aufhalte?

Genügt ein unfrankierter persönlicher Einwurf in meinen Briefkasten oder muß die Kündigung per Einschreiben erfolgen?

Kann ich den BR auffordern Widerspruch einzulegen oder entscheidet er das für sich?

Der noch amtierende BR hat derzeit als WV die Wahlen vorzubereiten, sieht in mir einen vitalen Konkurrenten und ist alles in allem recht passiv was soviel bedeutet wie: mit einer Unterstützung brauch ich kaum rechnen.

Bitte informiert mich möglichst umgehend, da die Vorwärtsorientierung mir als geeignetstes Mittel gegen die zunehmende Unruhe erscheint.

mfG
pro reo