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Wie muß eine Kündigung zugehen?

PR
pro reo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo an alle,

die Gerüchte bzgl. einer Kündigung verdichten sich. Der AG hat die BR zu einer Anhörung bestellt.

Sollte es zu einer Kündigung kommen, muß ich dann warten, bis mir diese zugegangen ist oder bereits vorher etwas unternehmen?

Wie muß sie mir zugehen, wenn ich mich nicht im Betrieb aufhalte?

Genügt ein unfrankierter persönlicher Einwurf in meinen Briefkasten oder muß die Kündigung per Einschreiben erfolgen?

Kann ich den BR auffordern Widerspruch einzulegen oder entscheidet er das für sich?

Der noch amtierende BR hat derzeit als WV die Wahlen vorzubereiten, sieht in mir einen vitalen Konkurrenten und ist alles in allem recht passiv was soviel bedeutet wie: mit einer Unterstützung brauch ich kaum rechnen.

Bitte informiert mich möglichst umgehend, da die Vorwärtsorientierung mir als geeignetstes Mittel gegen die zunehmende Unruhe erscheint.

mfG pro reo

2.33601

Community-Antworten (1)

N
Nachthase

08.03.2006 um 03:00 Uhr

Hallo pro reo, vorher kann man nicht viel unternehmen, da noch keine Kündigung auf dem Tisch liegt. Die Kündigung muß schriftlich erfolgen, das ist zwingend vorgeschrieben. Wenn der AG sie zum Gespräch bittet und die Kündigung ausspricht, muß er Ihnen das auch in schriftlicher Form vorlegen, ansonsten ist die Kündigung nichtig. Der Betriebsrat muß vorher über die geplante Kündigung unterrichtet werden. Der Betriebsrat entscheidet selbsttätig wie er vorgehen wird, ob Widerspruch, Zustimmung oder Enthaltung(was als Zustimmung gilt).

Gruß Nachthase

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