Unser Betrieb, er besteht aus mehreren GmbHs, hat seinen wichtigsten Kunden verloren.
Dieses wird auf jeden Fall Auswirkungen haben. Einige Bereiche des Betriebes werden weg brechen. Genaues weiß man noch nicht. Muss der Betriebsrat auf die Geschäftsleitung zugehen, oder muss diese von selbst mit ihren Plänen auf den Betriebsrat zugehen? Die Lage ist voll angespannt
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Betriebsverfassungsrecht