Wegfall eines großen Kunden
Hallo! Unser Betrieb, er besteht aus mehreren GmbHs, hat seinen wichtigsten Kunden verloren. Dieses wird auf jeden Fall Auswirkungen haben. Einige Bereiche des Betriebes werden weg brechen. Genaues weiß man noch nicht. Muss der Betriebsrat auf die Geschäftsleitung zugehen, oder muss diese von selbst mit ihren Plänen auf den Betriebsrat zugehen? Die Lage ist voll angespannt
Community-Antworten (2)
25.11.2010 um 17:46 Uhr
die geschäftsleitung muss auf den betriebsrat zugehen. Der betriebsrat hat das recht über die Situation informiert zu werden, allerdings kann der betriebsrat nichts dagegen machen, weil er in dieser Angelegenheit nur Beratungsrecht hat. Was letztendlich mit den betroffenen Bereichen geschieht liegt alleine in der Hand der Geschäftsleitung
25.11.2010 um 18:23 Uhr
Das ist ganz klar die Aufgabe des AG aber wenn der BR möchte kann er über 92a BetrVG die Initiative ergreifen
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