Elternzeitler und Briefwahl - Wann muss diesen Mitarbeitern eigentlich das Wahlausschreiben zugehen?
Moin!
Sind in der Vorphase zur BR Wahl und haben heute die Briefwähler mal gesichtet. Hierbei fallen natürlich in erster Linie die Elternzeitler auf, die natürlich nicht unbedingt im Betrieb sind, wenn gewählt wird. Wann muss diesen Mitarbeitern eigentlich das Wahlausschreiben zugehen? Irgendwie hab ich das trotz Schulung verdrängt o.O Macht man das zeitgleich, wenn das Ausschreiben auch im Betrieb aushängt oder erst später?
Liebe Grüße Alliana
Community-Antworten (1)
12.02.2010 um 07:52 Uhr
Hallo, Alliana
die in elternzeit sind, sowie dauerkranke sollten wie aussendienstler behandelt werden und die wahlunterlagen unaufgefordert zugesant werden,
natürlich so rechtzeitig das sie zur auszählung das sind.
das wahlausschreiben wird zusammen mit den briefwahlunterlagen versendet.
wurde hier auch schon mehrmals beantwortet :-)
mfg
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