Fallbeispiel Betriebsratswahl - wann müssen Zeiten bei einem anderen Betrieb auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet werden?
Thema : Betriebsratswahl Fall: Arbeitnehmer eingestellt zum 01.01.2006. Betriebsratswahl am 26.04.2006. Betrieb: Energieversorgungsunternehmen. Bei neuem Mitarbeiter sind die Dienstjahre (vorher RWE Zugehörigkeit) angerechnet worden (15 Jahre). Ist dieser Mitarbeiter Wählbar?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
Martin
Community-Antworten (8)
07.03.2006 um 12:32 Uhr
Meiner Meinung nach ist er Wählbar.(§8 BetrVG Abs.1)
07.03.2006 um 13:46 Uhr
DocPille,
kannst Du mir bitte mal erklären warum?
Danke und Gruß Tami
07.03.2006 um 13:53 Uhr
Weil ich da folgendes lese:
Auf diese sechsmonatige Betriebszugehörigkeit werden zeiten angerechnet, in denen der Arbeitnehmer unmittelbar vorher einem anderen Betrieb des- selben Unternehmens oder Konzerns angehört hat.
07.03.2006 um 14:08 Uhr
Ach so.
Und "Energieversorgungsunternehmen" gehören alle dem RWE-Konzern an?
Das wusste ich nicht.
Gruß Tami
07.03.2006 um 14:10 Uhr
Wenn sie Ihm die 15 Jahre anrechnen,hat er doch die Betriebszugehörigkeit erfüllt oder nicht.Man kann auch Haare spalten
07.03.2006 um 14:19 Uhr
Das heißt also dass der Arbeitgeber hier festlegen darf wer wahlberechtigt ist?
Gruß Tami
07.03.2006 um 14:25 Uhr
Ich denke;für mich;das der AG hier nicht an die Betriebsratswahl gedacht hat,sondern eher für den AN gehandelt hat,damit dieser seine Jahre nicht verliert. Die Betriebszugehörigkeit spielt ja nicht nur bei der Wahl eine Rolle.
08.03.2006 um 10:28 Uhr
HALLOOOOO! Moiiins!
NaNaNaNa!
Nich so kiebich bitte!
Sicher Tami könnte vo weit weg betrachtet schon mal recht haben - Dennoch bitte ich zu bedenken, dass es verschiedene Möglichkeiten einer Arbeitnehmer-"Neu-Einstellung" gibt! Denn auch ich war mal beim heutigen EON-Konzern beschäftigt und wurde nach § 613 a BGB "übernommen". Ich wollte auch nicht, doch auch mir wurde meine Betriebszugehörigkeit voll anerkannt. Dies gab ja der § schon damals nicht anders her! Wenn der Kollege jetzt gekauft sein sollte, dann kann das der WV am besten entscheiden und wenn es da Fragen gibt, die wirklich zu klären sind, dann sind die Infos von Martin alias Richter wohl zu dünn. Dennoch sollten wir AG auch unterstützen, wenn sie denn heutzutage noch ihr Herz am rechten Fleck haben. Nicht alle sind nur Raubritter und Feudalherren!
Also bleibt alle recht lieb aufeinander!
Benno
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