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Urlaubsgrundsätze - was kann der BR tun, wenn der Arbeitgeber sich mit der Genehmigung ewig Zeit läßt?

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Gerald
Jan 2018 bearbeitet

Hallo liebe Leute, eine Kollegin hat ihren Urlaub im Januar für April eingereicht, und immer wieder gefragt ob dieser nun genehmigt wird. Der Chefarzt vertröstet sie jedoch immer wieder ohne konkret zu werden. Die gute Frau hat einen Abv.noch nach dem alten BAT. Gibt es eine Möglichkeit für den BR dort tätig zu werden bzw. eine Frist zu setzen..oder ist das Individual Recht, und sie muss es sich dann einklagen?? Die GL ist Informiert von uns...doch tut sich auf dem Gebiet leider nicht allzuviel. Ich hoffe ihr habt ein paar Tipps für mich.

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Community-Antworten (2)

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Petrus

07.03.2006 um 14:55 Uhr

§87 (1) Nr. 5 BetrVG Ihr dürft Euch für die Kollegin einsetzen, dem AG eine Frist setzen und notfalls die Einigungsstelle anrufen.

Damit Euch bzw. den MA das in Zukunft nicht wieder passiert, könnt ihr auch eine BV zum Thema Urlaub (inkl. Planung, Beantragung, Genehmigung,...) abschließen bzw. sogar per Einigungsstelle erzwingen.

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Fayence

07.03.2006 um 15:56 Uhr

Hallo Gerald, auch ein alter BAT Vertrag wird da nichts hergeben, da dieser im allgemeinen nur den Urlaubsanspruch regelt. "Akute" Handlungsmöglichkeit als BR bestünde z.B. auch über den § 85 BetrVG.

Auf alle Fälle solltet Ihr den Ratschlag von Petrus befolgen und das Thema "Urlaub" für die Zukunft in einer BV regeln. Gruß Fayence

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