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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Muss die Auszählung der Simmen in einer Stadt innerhalb des Wahlbezirkes (regionale BR) sein?

D
Detlef
Nov 2016 bearbeitet

Hallöchen, Unser Betrieb ist in ganz Deutschland vertreten (Einzelhandel), dadurch ist unser Betriebsrat in Regionen geteilt (Nord, Süd und West). Soweit so gut. Wir in der Region West wählen in der ersten Mai Woche unseren Betriebsrat West. Die Stimmauszahlung findet aber in einer Stadt die zur Region Süd gehört (ca. 300 Km entfernt). Dadurch kann eigentlich keiner bei der Öffentlichen Stimmauszählung dabei sein, bwz. die Rechtmäßigkeit prüfen.

Ist das zulässig ? oder muss die Auszählung in einer Stadt innerhalb des Wahlbezirkes sein ?

2.65001

Community-Antworten (1)

P
pit47

07.03.2006 um 09:36 Uhr

Hallo Detlef, laut Kommentar von Däubler zum § 13 WO ist die Öffentlichkeit hergestellt, wenn den AN des Betriebes grundsätzlich die Möglichkeit gegeben wird, bei der Stimmauszählung anwesend zu sein. Ich würde den WV auffordern, einen Auszählungsort zu bestimmen, der von allen interessierten AN zentral zu erreichen ist. Wenn AN an der Auszählung teilnehmen wollen, ist ihnen nach § 20 Abs.3 BetrVG der Ausfall des Arbeitsentgeltes zu erstatten, da dieses zu den Kosten der Wahl zählt, die der AG zu tragen hat.

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