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Dieser Beitrag ist vor 19 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Hilfe zur Betriebsratsfrage Beriebsratwahlen - wer rutscht nach?

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schallplatte100
Nov 2016 bearbeitet

Wir hatten Beriebsratwahlen und es wurden 2 Leute gewält, der eine bekamm 12 Stimmen und die andere 4 bzw. 5 Stimmen. Jetzt meine Frage unser Betriebsrat mit 12 Simmen ist aus dem Betrib gegangen, rutscht automatisch der jenige mit den nöchsten Simmen nach? oder muss es neuwahlen geben. Bitte keine Vermutungen, denn es ist für unserejn Betieb äußerst wichtig diese Person die sich jetzt BETRIEBSRAT schimpft so schnell es geht los zu werden!

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Community-Antworten (8)

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Werner

26.02.2007 um 14:47 Uhr

Es rück Der oder Die mit der nächsthöheren Stimmenzahl nach.

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w-j-l

26.02.2007 um 15:03 Uhr

Was heißt "es wurden 2 Leute gewählt"? Was heißt " ..die andere 4 bzw. 5 Stimmen"?

Es kann nur eine ungerade Zahl von Mitgliedern "gewählt" werden.

Meinst Du damit, dass es 2 KandiatInnen gab?

Vermutung: Ihr habt einen einköpfigen BR und die ungeliebte Person rückt jetzt als BR nach.

Wenn das so ist, dann siehe Antwort von Werner.

S
schallplatte100

27.02.2007 um 21:56 Uhr

ja Danke für die Info aber, wie kann es sowas geben?? der 1 BR hat gekündigt und ist zum Bund gegangen, jetzt rückt die andere nach und hat aber von 18 Mitarbeitern nur 5 stimmen bekommen. Da müsste es doch neuwahlen geben, damit wieder die mehrheit der stimmen zählt!!

K
Kölner

27.02.2007 um 22:03 Uhr

Nennt man das vielleicht Demokratie? Es gäbe noch ne Möglichkeit um Neuwahlen zu starten...dazu müsste es aber den alten BR noch geben.

B
Bergmann

28.02.2007 um 07:32 Uhr

@ schallplatte100 ,

ein Strohhalm :

BetrVG § 23 Verletzung gesetzlicher Pflichten (1) Mindestens ein Viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer, der Arbeitgeber oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft können beim Arbeitsgericht den Ausschluss eines Mitglieds aus dem Betriebsrat oder die Auflösung des Betriebsrats wegen grober Verletzung seiner gesetzlichen Pflichten beantragen. Der Ausschluss eines Mitglieds kann auch vom Betriebsrat beantragt werden.

K
Kölner

28.02.2007 um 13:20 Uhr

@Bergmann Wie wäre es schlicht und einfach mit einem Rücktritt?

L
Lotte

28.02.2007 um 16:58 Uhr

schallplatte, sag mal, wie wäre es denn, wenn Ihr dem Kollegen erstmal eine Chance geben würdet, sich als BR zu bewähren? Wenn andere Kandidaten gewünscht worden wären oder sich jetzt für geeigneter halten, hätten die sich ja durchaus zur Wahl stellen können.

S
schallplatte100

01.03.2007 um 21:34 Uhr

Danke für eure Beiträge! find ich echt toll, das mir jemand helfen will... tja.. wir haben unseren BR jetzt 9 Monate eine Chance gegeben - daraus ist Mobbing, am Chef sein Stuhl sägen weil man selber Chef werden will, und mündliche Abmahnungen wenn man dem BR wiederstrochen hatt - entstanden. nicht nur gegenüber 1 person sondern an 6 Personen die wirklich alle kurz davor waren zu Kündigen weil sie so fertig gemacht wurden, mittlerweile haben wir uns zusammen geschlossen und uns erkundigt was wir dagegen machen können. Das schlimme an der ganzen Sache ist nur das selbst der oberste Chef nicht uns sondern unserem BR glaubt. Deshalb haben wir gedacht das man sie als BR irgendwie los werden kann.

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