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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Briefwahl - müssen die Rückumschläge farnkiert sein?

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guido
Nov 2016 bearbeitet

Müssen die Rückumschläge der Briefwähler frankiert sein?

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Community-Antworten (3)

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Norden

06.03.2006 um 13:46 Uhr

In der Wahlordnung ist in § 24 von Freiumschlägen die Rede, also sind die Umschläge an den Wahlvorstand bereits frankiert.

Mal eine praktische Frage: Kaufe ich die Marken als Wahlvorstand und hole mir das Geld per Quittung vom Arbeitgeber? Oder muss das der Arbeitgeber kaufen und mir geben?

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grüni

06.03.2006 um 14:21 Uhr

Hallo Norden,der Arbeitgeber stellt euch die Briefumschläge frankiert zur verfügung (größere Unternehmen haben eine Frankiermaschine)ansonsten die Briefmarken und die Briefumschläge die der Wahlvorstand frankiert.

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geheimnistraeger

07.03.2006 um 08:44 Uhr

Hi,

ansonsten gibt es auch die Möglichkeit, die Rückumschläge mit dem Vermerk "Gebühr zahlt Empfänger" zu versehen.

Dies ist etwas teuerer, rechnet sich aber bei vielen Briefwählern da man nur das bezahlt was auch zurück kommt.

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