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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Rückumschläge

G
Gluecksbaer68
Apr 2022 bearbeitet

Wir haben aus Versehen ca 10 Rückumschläge nicht mit Adressaufklebern des Wahlvorstandes abgeschickt.

Ist das ein Grund zur Anfechtung? Im voraus Danke für Antwort Michael

19608

Community-Antworten (8)

C
celestro

28.04.2022 um 16:01 Uhr

Das kommt wohl sehr darauf an. Wenn diese 10 Umschläge "manuell" beschriftet wurden ... mMn NEIN!

Oder steht auf den Umschlägen gar nichts drauf?

M
Muschelschubser

28.04.2022 um 16:03 Uhr

Was steht denn stattdessen drauf? Ist gewährleistet, dass die Post zumindest den Weg zurück in den Betrieb findet?

Wir hatten mal ein ähnliches Problem, da war es aber eine abweichende Adresse. Diese stimmte aber mit der Poststelle (=Zentrale) überein.

Nach Rückspracheprache mit unserem Arbeitsrechtler hatten wir uns dann auf folgende Vorgehensweise geeinigt:

Eine Nachricht an die Poststelle, dass falsch adressierte Rückumschläge zurückgehalten und rechtzeitig von einem Wahlvorstandsmitglied abgeholt werden. Eine Kopie dieser Anweisung haben wir in die Wahlakte gelegt inklusive Beschluss über die Vorgehensweise.

Sollte also zumindest der konkrete Rücklauf in den Betrieb gewährleistet sein, wäre das ein gängiger Weg für Euch?

R
Relfe

28.04.2022 um 16:10 Uhr

wenn die 10 Umschläge zurückkommen und vom Wähler selbst an den WV adressiert wurden --> kein Problem Erst wenn einer der Briefwähler sich beschwert, das er an der Wahl nicht teilnehmen konnte weil er nicht wußte wohin schicken, dann wäre es ein Problem.

Lösungsansatz: alle Briefwähler z.B. per e-mail nochmal die Adresse des Wahlvorstandes zukommen lassen, mit dem Hinweis alles was an den WV gesendet wird an diese Adresse zu senden.

G
Gluecksbaer68

28.04.2022 um 16:29 Uhr

Die Umschläge sind handschriftlich adressiert zurückgekommen

C
celestro

28.04.2022 um 16:34 Uhr

wenn alle 10 zurückgekommen sind, weil die vom WV entweder "per Hand" mit der Adresse versehen wurden, oder weil die AN das selbst gemacht haben ... sehe ich keinen Grund, wieso deswegen eine Anfechtung gerechtfertigt sein sollte.

R
R.Staunlich

28.04.2022 um 16:42 Uhr

Hatten die Umschläge denn Absenderaufkleber die vom Wahlvorstand aufgeklebt wurden?

G
Gluecksbaer68

28.04.2022 um 16:50 Uhr

Ja Absender Aufkleber waren drauf

R
R.Staunlich

28.04.2022 um 16:52 Uhr

Dann sehe ich da auch kein Problem, da ja die Echtheit der Umschläge an Hand der Absenderaufkleber nachprüfbar ist.

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