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Dieser Beitrag ist vor 16 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Wohin mit den eingehenden Rückumschläge "schriftlichen Stimmabgaben" bis zum Wahltag?

L
Lilifee
Nov 2016 bearbeitet

Hallo an alle im Forum,

bin erst sein gestern bei Euch und habe schon sehr viel Hilfe bekommen, vielen vielen Dank.

Hier aber schon wieder eine Frage oder sogar ein schwerwiegendes Problem.

Der WV teilt sein Büro mit dem jetzigen BR, d.h. auch gleiche Adresse, gleicher Postkasten!

Das Büro ist nur während der zwei Wochen Frist, nach Aushang des Wahlausschreibens, von einem WVM besetzt.

Wir haben voraussichtlich einen hohen Anteil an Briefwählern, wo müssen die eingehenden Rückumschläge, bis zum Wahltag, aufbewahrt werden??

Im Büro des jetzigen BR? Ist da eine Anfechtung nicht vorprogrammiert?

Vieleicht hat ja jemand ein Gesetz, §§ , Komentar oder Urteil zu diesem Thema.

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Community-Antworten (6)

B
braker

10.02.2010 um 13:37 Uhr

Lilifee, schade das ihr nicht ein Seminar besucht habt. Wenn ja teilt mir bitte den Anbieter mit und ich gehe da nicht mehr hin.

Das wird doch alles im Wahlausschreiben geregelt. In den entsprechenden §§ ist das doch alles beschrieben.

Wenn du mal deine andren Freds durchließt hast du auch schon ein paar Antworten auf deine Fragen.

K
Kölner

10.02.2010 um 13:41 Uhr

@braker Schade, dass Deine Antwort nicht mit der Frage korreliert.

@lillifee Irgendwo, wo keiner sich den entsprechenden Unterlagen bemächtigen kann.

B
braker

10.02.2010 um 13:46 Uhr

Entschuldigt, aber im ersten Teil hast du Recht Kölner. Ich bin der Meinung bei so einem wichtigen Ereignis sollte man sich entsprechen vorbereiten. Schande über mir!

Beim zweiten hast du recht. ich habe mich verlesen.

L
Lilifee

10.02.2010 um 13:59 Uhr

@braker, ich war auf einem Seminar und meinte nach 2,5 Tagen auch alles verstanden zu haben, aber wenn man sich jetzt ganz genau mit den einzelnen Schritten befast kommen halt noch Fragen auf.

@Kölner, Danke für die Rückendeckung. o.K. , aber der WV nimmt die Umschläge nicht entgegend, wir sind nicht jeden Tag im Büro, der Postkasten wird vom BR geleert und die Post für uns abgelegt.

Wir, der WV, haben vollstes Vertrauen in den BR und sehen da kein Problem, meine Frage halt, ob es ein rechtliches Problem ist, dass der jetzige BR Zugang zu den Rückumschlägen hat.

Dank und Bitte um Geduld

R
rolfo

10.02.2010 um 14:38 Uhr

Ich sehe hier kein Problem, der Wahlvorstand benennt das BRmitglied zum Wahlhelfer. Die eingehenden Briefumschläge werden mit Eingansstempel versehen und geschlossen in einer Urne abgelegt.

K
Kölner

10.02.2010 um 15:19 Uhr

@lillifee Es hakt immer dann bei den Schulungen, wenn nachlaufend der Referent nicht mehr zur Verfügung steht um solche Fragen zu beantworten.

Ich halte übrigens viel davon, dass der WV ein eigenes Postfach und einen abschließbaren Teil in einem entsprechenden Mobiliar hat.

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