Kündigungsschutz für Betriebsratsmitglieder - sind gewählte BR und die restlichen Bewerber der Vorschlagsliste gleich geschützt?
Ab wann beginnt der Kündigungsschutz. Bereits ab der Kandidatur oder erst nach Abschluss der Wahl?
Ist jeder der Kandidaten gleich geschützt oder gibt es einen unterschied zwischen den gewählten betriebsratsmitgliedern und den restlichen Bewerbern der Vorschlagsliste.
Vilen Dank für Eure Hilfe Sarah
Community-Antworten (3)
06.03.2006 um 13:03 Uhr
Es gibt keinen Unterschied zwischen Wahlbewerber und Betriebsratsmitglied beim Kündigungsschutz.
Mit Aushang des Wahlausschreibens ist die Wahl offiziell eingeleitet und somit gilt ab da der Kündigungsschutz für Wahlbewerber, wenn man sich auf eine Liste einträgt.
06.03.2006 um 13:03 Uhr
Hallo Sarah!
Der Kündigungsschutz gilt auch für Wahlbewerber, und zwar ab Zeitpunkt der Aufstellung des Wahlvorschlags (nicht erst mit der Einreichung beim Wahlvorstand!).
Die 'restlichen Bewerber' sind dann Ersatzmitglieder, die den Kündigungsschutz nur während der tatsächlichen 'Nachrückzeit' geniessen dürfen.
Gruß, Olaf
06.03.2006 um 17:05 Uhr
Hallo Sarah, die wichtigste Aussage hat Frank B. in seiner Antwort getätigt!
Der Kündigungsschutz greift erst ab offizieller Einleitung der Wahl = Bekanntmachung Wahlausschreiben. Weil aufstellen lassen, kann man sich bekanntlich auch schon vorher. Daher ist die Antwort von Olaf0412 irreführend!
Gruß Fayence
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