3 Tagesfrist für Gewählte - Kann die Annahme auch wiederrufen werden?
wie ist das mit der 3 Tage Frist, in der Gewählte Ihre Wahl ablehnen können? Wenn alle Gewählten die Wahl vor Fristablauf annehmen, kann dann die konstituierende Sitzung auch vor Ablauf der Frist einberufen werden? Kann jemand die Wahl annehmen und am nächsten Tag widerrufen wenn die Frist noch nicht abgelaufen ist? Danke für Infos Knut
Community-Antworten (7)
06.03.2006 um 13:32 Uhr
hallo, Knut
kann denn jemand gezwungen werden im BR zu bleiben? ein BR-mitglied kann doch jederzeit austreten und ein ersatzmitglied rückt nach.
aber wenn er die wahl erst angenommen hat, ist derjeniger erstmal drin.
was würde das auch für ein sinn machen erst annehmen und dann wieder raus? damit würde er seine wähler vor den kopf stoßen.
mfg
06.03.2006 um 13:37 Uhr
Hallo Knut, die konstituierende Sitzung ist vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag einzuberufen (§ 29 Abs.1 BetrVG). Bekanntmachung der Gewählten unverzüglich nachdem diese ihre Zustimmung erteilt haben (§ §§ 18 Satz 1, 23 Abs.1 Satz 2 WO). Also kann die konstituierende Sitzung zu dem Zeitpunkt einberufen werden, wenn alle Gewählten zugestimmt haben. Danach kann ein BRMtgl zurücktreten, wenn es möchte und das entsprechende Ersatzmitglied rückt nach.
06.03.2006 um 13:53 Uhr
Die Zustimung kann auch wirksam im Sinne der WO direkt im Anschluss an die Stimmauszählung mündlich abgegeben werden. Wenn alle zugestimmt haben, dann ist die Fristvorgabe wirkungslos.
Die konstituierende Sitzung kann völlig unabhängig davon einberufen werden, sofern sichergestellt ist, dass zum Zeitpunkt der Sitzung die Besetzung des BR klar sein wird.
Warum die Eile? Läuft die Amtszeit des BR so früh ab? Der neue BR ist sowieso erst im Amt, wenn die Amtszeit des alten BR abgelaufen ist. Hier werden oft Fehler gemacht. Die Vorschrift im §29(1) BetrVG besagt auch lediglich, dass die Sitzung zur Wahl des Vorsitzenden innerhalb einer Woche "einzuberufen" ist und NICHT, dass sie innerhalb einer Woche stattzufinden hat.
Gruesse w-j-l
06.03.2006 um 14:33 Uhr
Hallo w-j-l, Eben bin ich etwas verwirrt. Ich dachte das die neue Amtszeit mit der konstituierenden Sitzung beginnt. Nach Deiner Bemerkung über die vielen Fehler die gemacht werden, habe ich nochmal §21BetrVG gelesen. OK...die Amtszeit endet spätestens am 31.Mai.... und nun bin ich unsicher ob ich richtig liege, mit dem Beginn der neuen Amtszeit. Eile haben wir eigentlich nicht. Wir haben viele Kandidaten aus dem Aussendienst. Weiter haben einige Kandidaten nach der Wahl Urlaub, auch der Wahlvorstand. Also dachten wir, sprechen wir die Kandidaten an, wann ein günstger Termin möglich wäre und so hat sich der Tag nach der Wahl herauskristallisiert. Die Frage war nur, ist das rechtlich zulässig, wenn alle damit einverstanden sind....und die Antwort darauf hab ich ja...Danke und Gruß, Knut
06.03.2006 um 15:21 Uhr
Da kommt darauf an. Ich gehe mal davon aus, dass bei Euch bereits ein BR besteht, oder? Wenn nicht dann beginnt die Amtszeit tatsächlich mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses durch die vorgeschriebene endgültige Bekanntmachung.
Ansonsten lies doch mal zuallerest den §21 Satz 1: ....4 Jahre!
Wenn also die Amtzeit des BR vor 4 Jahren z.B. am 15.5. begonnen hat. Dann endet Sie 2006 am 14.5.
Da könnt ihr ruhig schon am 1.3.2006 gewählt haben und ein Wahlergebnis verkünden. Damit endet aber die Amtszeit des alten BR aber trotzdem erst am 14.5.
Der neue BR kann zwar schon zusammentreten, und auch einen Vorsitzenden wählen oder die Ausschüsse besetzen und sich eine Geschäftsordnung geben.
Der Neue darf aber keinesfalls Beschlüsse fassen, soweit diese auf Mitbestimmungsrechten beruhen. Die wären nämlich, solange der alte BR noch im Amt ist, schlicht wirkungslos. Es kann nämlich keine 2 Betriebsräte zur gleichen Zeit geben. Da hält es das BetrVG nämlich mit dem Highlander!
Gruesse w-j-l
06.03.2006 um 18:04 Uhr
Vielen Dank für die Hinweise, wir haben uns heute nochmal zusammengesetzt und darüber diskutiert. So wie ich die Komentare aus dem BetrVG verstanden habe ist es sogar sinnvoll den Beginn der neuen Amtszeit des BR nicht zu früh zu legen, da sonst bei der Wahl in 4 Jahren der Termin für die auch sehr früh sein muß, da sonst die Gefahr einer betriebsratslosen Zeit besteht. Da wir aber unseren BR bei der letzten Wahl außerhalb der üblichen Wahlzeit gewählt haben und die Amtszeit 4 Jahre beträgt, endet die Amtszeit unseres jetzigen BR am 31Mai. Danke nochmal Gruß Knut
06.03.2006 um 18:22 Uhr
.... endet die Amtszeit unseres jetzigen BR am 31Mai.
... oder mit Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Das gilt für Wahlen außerhalb des Regel-Wahlzeitraumes UND für die erste Wahl danach IM Regelzeitraum. Wenn ihr also z.B am 14.5. das Wahlergebnis verkündet, dann beginnt die Amtszeit am 14.5.2006 und endet am 14.5. 2010.
Erst danach, wenn die Wahlen wieder "im Takt" sind, endet die Amtszeit regelmäßig alle 4 Jahre (im Beispiel am 14.5.) und die neue Amtszeit beginnt einen Tag später (also z.B. dann am 15.5.)
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