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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Absinken der Auszubildenden - was wenn nicht mehr genügend Mitglieder/Ersatzmitglieder für die JAV vorhanden sind?

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Roland
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen !!!

In unserem Betrieb waren vor 1,5 Jahren 3 JAV Mitglieder zu wählen, nach einem dreiviertel Jahr sind 2 ausgeschieden und somit 2 Ersatzmitglieder nachgerückt. Dies waren auch die einzigsten 2 Ersatzmitglieder. Zum 13.02.2006 ist nun einer unserer 3 JAV-ler ausgeschieden und wir sind nur noch zu zweit. Meine Kollegin kommt aber mit Sicherheit in den Betriebsrat und scheidet somit auch aus. Somit wäre ich alleine.

Allerdings sind wir nun nicht mehr als 20 Auszubildende und bräuchten nur noch einen JAV-ler. Können somit die eigentlich erforderlichen Neuwahlen entfallen ???

Vielen Dank für eure Hilfe !

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Community-Antworten (2)

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ice62

06.03.2006 um 10:56 Uhr

Klär das mal mit dem Jugendsekretär eurer zuständigen Gewerkschaft ab. Den gleichen Fall hatten wir auch.

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aulbine

06.03.2006 um 16:10 Uhr

Hallo Roland,

Neuwahlen müssen immer dann stattfinden, wenn trotz erfolgtem Eintritt aller Ersatzmitglieder die Zahl der JAV-Mitglieder unter die gesetzlich erforderliche Mitgliederzahl gesunken ist. Ihr seid ja jetzt nur noch zu zweit, evtl. bald nur noch Du = es muss also neugewählt werden. An Deiner Stelle würde ich aber prüfen, ob ihr bei Ausbildungsbeginn (August/September) wieder bei über 20 Azubis liegt. Dann könntet ihr sicherlich wieder eine 3er JAV wählen lassen. Außerdem ist der Hinweis von ice62 mit dem Jugendsekretär von der zuständigen Gewerkschaft bestimmt gut. Drücke Dir die Daumen.

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