BR als "Gegengutachter" bei Mitarbeiterbeurteilung
Kann ein Betriebsrat folgenden Wunsch eines leitenden Angestellten ablehnen ?
- " Ich habe im Rahmen einer im Konsens eingeführten, schriftlichen Mitarbeiterbeurteilung der GF eine z. T. negative Beurteilung erhalten und möchte vom Betriebsrat eine schriftliche Gegendarstellung zu dieser Beurteilung an die GF erstellt sehen".
Community-Antworten (1)
06.03.2006 um 08:42 Uhr
Hallo jollyswan, der BR vertritt nach dem BetrVG nur die Arbeitnehmer des Betriebes. Das BetrVG gilt nicht für "Leitende Angestellte", soweit nicht etwas anderes bestimmt ist. Für Gegendarstellungen zu Beurteilungen ist der BR nicht zuständig. Dieses muß der "Leitende Angestellte" vor dem Arbeitsgericht durchsetzten.
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