Mitspracherecht bei "Mitarbeitereinschätzung"?
Hallo, bei Mitarbeiterbeurteilung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wie sieht es bei Mitarbeitereinschätzungen aus ? Man möchte in unserem Unternehmen eine Mitarbeiterbeurteilung einführen (im nächsten Jahr), brauch t aber schnellstmöglich eine Übersicht über die Qualität der Mitarbeiter. Im Einschätzungsbogen sind auch Fragen zum Entwicklungspotential und Erfüllungsgrad der heutigen Aufgaben. Aus meiner Sicht ist die Mitarbeiter -Einschätzung as auch Mitbestimmungspflichtig. Ist das so ? Vielen Dank
Community-Antworten (1)
20.09.2007 um 13:22 Uhr
Ahoi, rondo,
......das § 95 Abs.2 BetrVG müsste passen!
ganz interessant.......
http://www.uniklinikum-giessen.de/perent/llmgs/mjgukgi200505.pdf
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