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Mitspracherecht bei "Mitarbeitereinschätzung"?

R
rondo
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, bei Mitarbeiterbeurteilung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wie sieht es bei Mitarbeitereinschätzungen aus ? Man möchte in unserem Unternehmen eine Mitarbeiterbeurteilung einführen (im nächsten Jahr), brauch t aber schnellstmöglich eine Übersicht über die Qualität der Mitarbeiter. Im Einschätzungsbogen sind auch Fragen zum Entwicklungspotential und Erfüllungsgrad der heutigen Aufgaben. Aus meiner Sicht ist die Mitarbeiter -Einschätzung as auch Mitbestimmungspflichtig. Ist das so ? Vielen Dank

6.04501

Community-Antworten (1)

P
pirat

20.09.2007 um 13:22 Uhr

Ahoi, rondo,

......das § 95 Abs.2 BetrVG müsste passen!

ganz interessant.......

http://www.uniklinikum-giessen.de/perent/llmgs/mjgukgi200505.pdf

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