Hallo,
bei Mitarbeiterbeurteilung hat der Betriebsrat ein Mitspracherecht. Wie sieht es
bei Mitarbeitereinschätzungen aus ? Man möchte in unserem Unternehmen eine
Mitarbeiterbeurteilung einführen (im nächsten Jahr), brauch t aber schnellstmöglich eine
Übersicht über die Qualität der Mitarbeiter.
Im Einschätzungsbogen sind auch Fragen zum Entwicklungspotential und Erfüllungsgrad der heutigen Aufgaben.
Aus meiner Sicht ist die Mitarbeiter -Einschätzung as auch Mitbestimmungspflichtig.
Ist das so ?
Vielen Dank