Erstellt am 03.03.2006 um 19:49 Uhr von Kölner
Bei einer solchen Abstimmung (2 dafür und 2 dagegen) ist der Antrag doch abgelehnt! Wo ist das Problem?
Erstellt am 03.03.2006 um 20:10 Uhr von w-j-l
Hallo P.G.
Das ist eine schwierige Angelegenheit wenn es um Abstimmungen tatsächlich harte Auseinandersetzungen gibt, d.h. die gegensätzlichen Positionen nicht überbrückbar sind.
Wenn allerdings die Gegenpositionen nicht so hart sind, und die Ablehnung eines Antrags wegen Stimmenthaltungen zustandekommt, dann kann man ein BR Mitglied auch mal bitten, an einer Abstimmung nicht teilzunehmen, indem dieser z.B. während der Abstimmung das WC aufsucht.
Grundsätzlich sollte man Anträge immer positiv formulieren, um eine Mehrheit "für" etwas zu bekommen. Wenn eine Geschäftsordnung des BR das so regelt, dan kann man diesen Grundsatz auch nicht umgehen. Allerdings hat ein Antragsteller es grundsätzlich in der Hand, wie abzustimmen ist. Man kann den Antrag auch so stellen, dass man die Ablehnung eines AG-Antrags zur Abstimmung stellt.
Bei Betriebsvereinbarung hielte ich diese verdrehte Art der Antragstellung allerdings für fragwürdig, da in mitbestimmungspflichtigen Angelegenheiten immer die (mehrheitliche) Zustimmung des BR gefragt ist, und diese nicht durch die gescheiterte mehrheitliche Ablehnung eines Antrags ersetzt werden kann.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 03.03.2006 um 20:16 Uhr von Kölner
Wat is dat denn, "w-j-l"?
Der Toilettengang als Abstimmungsalternative?
Nochmals: 4 Personen im BR, Antrag wird gestellt für Xy-Sache, Abstimmung, Abstimmungsergebnis: 2pro:2contra, die Sache ist durch - nämlich abgelehnt! Es sei denn ich hätte den § 33 BetrVG föllig valsch ferstanden!
Ausserdem kann ich in einer BV doch nix regeln, was schon von Gesetz wegen bereits geregelt ist, oder?
Erstellt am 03.03.2006 um 20:41 Uhr von w-j-l
Richtig Kölner. Da gehen wir in diesem Falle überhaupt nicht auseinander.
Ich kann allerdings die Konflikte bei P.G. nicht völlig übersehen, und habe mir deshalb erlaubt etwas weiter auszuschweifen, was mögliche Abstimmungstaktik anbelangt.
Ich bin lange genug im BR, um mir bei meinen Aüßerungen hier etwas zu denken.
Zu meiner Feststellung: Wenn ein Antrag bei 2pro und 2 Enthaltungen abgelehnt würde, dann ist immer die Frage, ob diejenigen die sich enthalten tatsächlich damit einen Antrag kippen wollen. Dann kann man die, die sich enthalten wollen tatsächlich mal fragen, ob sie überhaupt an der Abstimmung teilnehmen wollen. Wenn nämlich dann einer aufs WC geht und nicht an der Abstimmung teilnimmt, dann wird der Antrag bei 2 pro und einer Enthaltung angenommen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 03.03.2006 um 20:44 Uhr von Kölner
Ich habe nicht unterstellt, dass Du Dir da nix bei gedacht hast...
Meiner einer würde dann allerdings nicht den Toilettengang vorziehen sondern eine "ausdrückliche Erklärung, an der Abstimmung/Beschlussfassung nicht teilzunehmen" von dem BRM verlangen!
Erstellt am 03.03.2006 um 21:22 Uhr von w-j-l
Na ja, man kann es sich immer leichter oder schwerer machen.....
Erstellt am 03.03.2006 um 22:57 Uhr von Kölner
Lieber schwerer...
Nächtliche Grüsse!
Erstellt am 04.03.2006 um 06:12 Uhr von P.G.
Danke für die Antworten,
habe nicht gewußt, dass bei Stimmengleichheit unser Anliegen abgelehnt ist.
Werde jetzt wohl einen Ablehner überzeugen müssen, dass die angestrebte BV eine gute Sache ist.
Erstellt am 04.03.2006 um 14:36 Uhr von Fayence
Hallo P.G.,
nur noch als abschliessende Bemerkung am Rande.
"Kann das Mitglied mit den wenigsten Stimmen bei der letzten Betriebsratswahl dann bei dieser Abstimmung ausgeschlossen werden,...Kann der Betriebsrat eine Betriebsratsinterne Regelung diesbezüglich treffen"
Weder noch! Gewählt ist gewählt und diesen Wählerwillen kann und darf der BR nicht durch eine interne Regelung umgehen.
@w-j-l
Jedes BR-Mitglied dürfte und sollte ja wohl wissen, dass es auch im Raum verbleibend erklären kann, an einer Abstimmung nicht teilnehmen zu wollen! Ich halte es aber für legitim, diese Frage als BRV offen zu stellen.
Diese Vorgehensweise ist sicherlich korrekter, als den richtigen Zeitpunkt der Abstimmung abzupassen bzw. herbeizuführen!
Erstellt am 04.03.2006 um 15:07 Uhr von w-j-l
Jaaaaa Fayence, sicher,
aber mit dem Beispiel "aufs WC gehen" erklärt sich einfach der Unterschied zwischen Stimmenthaltung und Nichtteilnahme an der Abstimmung besser. Klar kann ich auch erklären, dass ich nicht an der Abstimmung teilnehme, um die Wirkung einer Enthaltung als Nein-Stimme zu vermeiden.
Bei uns im BR ist in solchen Patt-Situationen (wenn der BR nicht vollständig ist) die Frage "möchte jemand aufs Klo gehen?" schon ein geflügeltes Wort, auf das hin sich dann meistens auch jemand meldet, und erklärt er nehme nicht an der Abstimmung teil.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 04.03.2006 um 16:24 Uhr von Fayence
W-j-l,
ich glaube, eine gewisse Anpassung/Korrektur in Deinen Aussagen feststellen zu können. Vielleicht solltest Du den Beruf wechseln und Politiker werden!
Macht Ihr in einem solchen Fall eigentlich eine Probeabstimmung? Oder wie wäre die "Patt-Situation" ansonsten feststell- oder erklärbar?
Gruß
Fayence
Erstellt am 05.03.2006 um 14:11 Uhr von w-j-l
Hallo Fayence,
Sehe ich nicht so. Ich zitiere einen Absatz aus meiner ersten Antwort:
"Wenn allerdings die Gegenpositionen nicht so hart sind, und die Ablehnung eines Antrags wegen Stimmenthaltungen zustandekommt, dann kann man ein BR Mitglied auch mal bitten, an einer Abstimmung nicht teilzunehmen, indem dieser z.B. während der Abstimmung das WC aufsucht."
Daraus läßt sich ersehen, dass wir das zur "Methode" gemacht haben.
Richtig: Wir machen eine Abstimmung, und so lange die keine Außenwirkung erreicht hat, kann sie auch durch eine neue Abstimmung geändert werden.
Diejenigen die sich der Stimme enthalten, wollen ja damit oft gar nicht die Wirkung erzielen, die das Ganze tatsächlich hat.
Und übrigens: Was ist den BR-Arbeit anderes als eine Art Politik?
Außerdem nutze ich dieses Forum für mich durchaus auch zur eigenen Meinungsbildung. Ich bin kein ausgebildeter Arbeitsrechtler, und auch die korrigieren ihre Meinung zuweilen.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 05.03.2006 um 15:05 Uhr von Fayence
Mensch,
lass Dich doch nicht so foppen ;-)
Sonst wünsch ich Dir noch mindestens 1m Neuschnee! Mit BPR ist übrigens nicht der BPR-Cycle Fraunhofer ATL gemeint, sondern die Bezirkspersonalvertretung.
Gruß
Fayence
Erstellt am 05.03.2006 um 15:26 Uhr von w-j-l
Ich habe mich nicht gefoppt gefühlt.
Hast Du Dich irgendwie mit dem Kölner kurzgeschlossen, oder woher kommt die Erkenntnis?
Erstellt am 05.03.2006 um 15:53 Uhr von Fayence
Ich kann z.B. auch googlen ;-))
Erstellt am 05.03.2006 um 18:58 Uhr von w-j-l
.... stimmt so aber trotzdem nicht. Mußt doch den Kölner fragen, oder mail an webde
Erstellt am 05.03.2006 um 20:13 Uhr von Fayence
Weiß zwar nicht, warum meine Antwort so nicht stimmen soll. Bin mir sehr sicher, dass mit BPR die Bezirkspersonalvertretung gemeint war.
Die Frage hat sich für mich schon eine ganze Weile erübrigt.
Erstellt am 05.03.2006 um 20:31 Uhr von w-j-l
Ich meinte gar nicht BPR.
Ich dachte Du wolltest mir mit ATL etwas sagen.
:-)))))
Schade, dass man hier keine PNs schicken kann.
Damit hat sich das mit der Frage für mich auch erledigt.
gruesse
w-j-l