hallo,
ich habe einen kollegen, der fristlos gekündigt wurde. er aber zum arbeitsgericht gegangen ist und es jetzt eine kündigungsschutzklage ist. zum zeitpunkt , als das wahlausschreiben ausgehängt wurde, war er schon gekündigt.
1. muss er trotzdem auf der liste der wählbaren mitarbeiter stehen und
2. ist er noch wahlberechtigt oder darf er seine stimme nicht abgegeben?
liebe grüße
nc2001