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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Trotz Kündigungsschutzklage wählbar und wahlberechtigt?

N
nc2001
Dez 2019 bearbeitet

hallo, ich habe einen kollegen, der fristlos gekündigt wurde. er aber zum arbeitsgericht gegangen ist und es jetzt eine kündigungsschutzklage ist. zum zeitpunkt , als das wahlausschreiben ausgehängt wurde, war er schon gekündigt.

  1. muss er trotzdem auf der liste der wählbaren mitarbeiter stehen und
  2. ist er noch wahlberechtigt oder darf er seine stimme nicht abgegeben? liebe grüße nc2001
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Community-Antworten (6)

K
Kölner

03.03.2006 um 20:52 Uhr

Aktives Wahlrecht: Nein - passives Wahlrecht: Ja!

B
Brazzo

04.03.2006 um 14:48 Uhr

Hallo nc2001,

"Aktives Wahlrecht: Nein - passives Wahlrecht: Ja!" das ist nicht ganz richtig. Wenn der Kollege über 6 Monate dem Betrieb angehört und das Verfahren der Kündigungsschutzklage noch nicht rechtsgültig ist, so darf der Kollege sich für die Wahl aufstellen lassen und ist auch Wahlberechtigt.

Brazzo

C
canisfaver

13.12.2019 um 14:02 Uhr

Hallo Brazzo, Welcher § kann deine Aussage bestätigen?

C
celestro

13.12.2019 um 14:14 Uhr

@canisfaver

Na ob Brazzo nach 13 Jahren hier nochmal rein schaut?

C
canisfaver

13.12.2019 um 14:33 Uhr

Das hab ich dann auch gesehen....zu spät. Kannst Du mir da evtl. weiterhelfen?

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