Erstellt am 03.03.2006 um 07:44 Uhr von Pit
In Bayern gibt es keinen Bildungsurlaub.
Erstellt am 03.03.2006 um 07:55 Uhr von pit47
Hallo Nick,
welchen Tarifvertrag meinst Du ?
Erstellt am 03.03.2006 um 10:27 Uhr von Frank B.
Gute Frage, wo findet man "die Tarifvertragliche Regelung"?
Richtig, im entsprechendem Tarifvertrag, in der Regel im Manteltarifvertrag.
Erstellt am 03.03.2006 um 10:58 Uhr von w-j-l
Also: Weder in Bayern noch in Baden-Württemberg ein Bildungsgesetz, wie es das in anderen Bundesländern gibt.
Ob es einen Rechtsanspruch auf Bildungsurlaub in Tarifverträgen gibt. weiß ich nicht. Im TVöD zumindest nicht.
Gruesse
w-j-l
Erstellt am 03.03.2006 um 12:41 Uhr von Fayence
Wie schon richtig festgestellt, wird der Anspruch auf Bildungsurlaub über das Bildungsurlaubsgesetz geregelt. Dieses ist jedoch Ländersache und in Ergänzung zu w-j-l ebenfalls nicht verabschiedet in Sachsen und Thüringen.
Ausschlaggebend ist aber nicht der Firmensitz, sondern das Bundesland, welches den überwiegenden beruflichen Mittelpunkt eines Arbeitnehmer darstellt.
So kann auch ein Angestellter einer in Bayern sitzenden Firma Bildungsurlaub beantragen, wenn er z.B. in NRW arbeitet.
Gruß
Fayence