Arbeitszeitverbrauch dokumentieren - ist das mitbestimmungspflichtig?
Hallo,
weiß jemand ob es einer Mitbestimmungspflicht bedarf, wenn der AG anordnet das die Mitarbeiter einen Monat lang Dokumentieren sollen, wie die Arbeitszeit verbraucht wird?
Wobei das in unserem Betrieb bei den meisten MA, meiner Ansicht nach vollkommen sinnlos ist, da die meisten MA im Labor sich mit Forschung befassen, und nicht mit ständig wiederkehrenden Arbeiten, diese kommen zwar auch vor, jedoch nur in mehr oder weniger unregelmäßigen Abständen.
Community-Antworten (7)
02.03.2006 um 18:44 Uhr
Wenn diese Aufschriebe per EDV erfolgen, dann z.B. §87 (1) Nr. 6 Könnte evtl. bei formularmäßiger Vorgabe der Dokumantation auch als Personalfragebogen gewertet werden.
Wie soll der Aufschrieb erfolgen? Frei unter Angabe der verbrauchten Zeit? In ein Tageszeitraster eingeprest?
Ich kenne das. Da hat man beliebige Freiheit (aber auch Verantwortung) im Rahmen selbstständiger Projektarbeit, und dann kommen solche Ideen.
Hat hier sonst jemand einen Rat dazu?
02.03.2006 um 23:28 Uhr
Das Mitbestimmungsrecht würde nur greifen wenn das Dokumentieren durch technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, erfolgt. Siehe §87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.
03.03.2006 um 11:22 Uhr
Rechtsprechung: wenn dazu geeignet = dann dazu bestimmt
03.03.2006 um 11:35 Uhr
Danke für die raschen Antworten!
An w-j-l bzgl. Aufschrieb: Das wie ist nicht definiert, ich habe jedoch genauere Spezifikationen angefordert. Vermulich aber als EDV-Gestützte Doku.
An Heini: Ist eine EDV Dokumentation eine Technische Einrichtung? Die EDV als solche ist wohl eine! Sinn ist meiner Meinung nach, jedoch die Überwachung des Verhaltens u. Leistung der MA, u. zwar wie ich glaube eigentlich nur einzelner.
03.03.2006 um 11:47 Uhr
Es geht immer darum, ob solche Dinge in EDV gespeichert werden. Damit lässt sich über das System die Mitbestimmung herleiten, da es "geeignet ist zur Leistungs- und Verhaltenkontrolle". In Deinem Falle kommt dann noch dazu, dass auch die geplante Dokumentation originäre Leistungs- und Verhaltenskontrolle darstellt.
Gruesse Wolfgang
03.03.2006 um 16:53 Uhr
Hallo Wolfgang,
gib es dazu Urteile??
Grüsslis
03.03.2006 um 21:52 Uhr
@ Audrey
gibt es sicher, habe ich mich aber noch nie kümmern müssen, da dies bei uns seit ca. 1990 geübte und in mehreren Einigungsstellen erprobte Praxis ist.
Wir haben ein selbst programmiertes, sehr umfangreiches System zur Verwaltung, das wir auf dem Wege der Mitbestimmung nach §87(1), Nr.6 als GBR wesentlich mitgestaltet haben. (und wir sind damit unabhängig von SAP)
Gruesse w-j-l
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