W.A.F. LogoSeminare
Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Arbeitszeitverbrauch dokumentieren - ist das mitbestimmungspflichtig?

A
Audrey
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

weiß jemand ob es einer Mitbestimmungspflicht bedarf, wenn der AG anordnet das die Mitarbeiter einen Monat lang Dokumentieren sollen, wie die Arbeitszeit verbraucht wird?

Wobei das in unserem Betrieb bei den meisten MA, meiner Ansicht nach vollkommen sinnlos ist, da die meisten MA im Labor sich mit Forschung befassen, und nicht mit ständig wiederkehrenden Arbeiten, diese kommen zwar auch vor, jedoch nur in mehr oder weniger unregelmäßigen Abständen.

3.01907

Community-Antworten (7)

W
w-j-l

02.03.2006 um 18:44 Uhr

Wenn diese Aufschriebe per EDV erfolgen, dann z.B. §87 (1) Nr. 6 Könnte evtl. bei formularmäßiger Vorgabe der Dokumantation auch als Personalfragebogen gewertet werden.

Wie soll der Aufschrieb erfolgen? Frei unter Angabe der verbrauchten Zeit? In ein Tageszeitraster eingeprest?

Ich kenne das. Da hat man beliebige Freiheit (aber auch Verantwortung) im Rahmen selbstständiger Projektarbeit, und dann kommen solche Ideen.

Hat hier sonst jemand einen Rat dazu?

H
Heini

02.03.2006 um 23:28 Uhr

Das Mitbestimmungsrecht würde nur greifen wenn das Dokumentieren durch technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen, erfolgt. Siehe §87 Abs.1 Ziffer 6 BetrVG.

W
w-j-l

03.03.2006 um 11:22 Uhr

Rechtsprechung: wenn dazu geeignet = dann dazu bestimmt

A
Audrey

03.03.2006 um 11:35 Uhr

Danke für die raschen Antworten!

An w-j-l bzgl. Aufschrieb: Das wie ist nicht definiert, ich habe jedoch genauere Spezifikationen angefordert. Vermulich aber als EDV-Gestützte Doku.

An Heini: Ist eine EDV Dokumentation eine Technische Einrichtung? Die EDV als solche ist wohl eine! Sinn ist meiner Meinung nach, jedoch die Überwachung des Verhaltens u. Leistung der MA, u. zwar wie ich glaube eigentlich nur einzelner.

W
w-j-l

03.03.2006 um 11:47 Uhr

Es geht immer darum, ob solche Dinge in EDV gespeichert werden. Damit lässt sich über das System die Mitbestimmung herleiten, da es "geeignet ist zur Leistungs- und Verhaltenkontrolle". In Deinem Falle kommt dann noch dazu, dass auch die geplante Dokumentation originäre Leistungs- und Verhaltenskontrolle darstellt.

Gruesse Wolfgang

A
Audrey

03.03.2006 um 16:53 Uhr

Hallo Wolfgang,

gib es dazu Urteile??

Grüsslis

W
w-j-l

03.03.2006 um 21:52 Uhr

@ Audrey

gibt es sicher, habe ich mich aber noch nie kümmern müssen, da dies bei uns seit ca. 1990 geübte und in mehreren Einigungsstellen erprobte Praxis ist.

Wir haben ein selbst programmiertes, sehr umfangreiches System zur Verwaltung, das wir auf dem Wege der Mitbestimmung nach §87(1), Nr.6 als GBR wesentlich mitgestaltet haben. (und wir sind damit unabhängig von SAP)

Gruesse w-j-l

Ihre Antwort