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Dieser Beitrag ist vor 11 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Zeitklau - Abmahnung

M
mamoulian
Jan 2018 bearbeitet

Moin moin. Folgendes Szenarium: Eine Kollegin ist eine Abmahnung zugekommen – wegen „Zeitklau“… Die GL formuliert weiter, dass der Vorgesetzter (Bürokollege) darum angewiesen wurde, die Daten der Kollegin zu dokumentieren, was auch geschah. Die Dokumentation dazu wurde auch im Personalbüro parat liegen. Desweiteren ist geschildert, dass bei xxx Tage, xxx Minuten Differenz zwischen ein- und ausstempeln bestünde. „…Arbeitsbeginn-Arbeitsaufnahme, Verlassen des Arbeitsplatzes-Ausstempeln…“ Dazu gab es in Vorab keine mündliche Ermahnung.
Natürlich, hat sich die Kollegin zu der Abmahnung nicht geäußert. Ist jetzt die Frage, ob wir als BR was dagegen machen können/müssen? Wir möchten auf jedem Fall der Datenschutzbeauftragten informieren. Die Kollegin ist seit längerer Zeit im Visier der GL. Sie sollte/musste letztes Jahr „restrukturiert“ werden aber haben sie nicht hinbekommen. Am Rande: die Kollegin ist seit 38 Jahre beschäftigt…Zeit zu dokumentieren, etc. Gruß, mamoulian.

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Community-Antworten (3)

P
Pjöööng

28.07.2014 um 13:56 Uhr

Zitat (mamoulian): "Die Methoden der STASI liegen beinahe…Zeit zu dokumentieren, etc. "

Ich empfinde diesen Vergleich als eine unerträgliche Verhamrlosung der Statsi und als eine Verhöhnung ihrer Opfer!

M
martinez

28.07.2014 um 14:37 Uhr

Hi,

Wenn der Zeitbetrug nachweislich ist, sollte die MA froh sein nur eine Abmahnung bekommen zu haben..

so einen Verstoß würde eine Kündigung meiner Meinung nach auch rechtfertigen.

Abmahnung ist BR eh raus..

Falls es wirklich nicht stimmen sollte, gegendarstellung in die Personalakte schreiben, am besten mit Hilfe vom Anwalt oder sachkundigem.

Zeitüberwachung:

Hier sehe ich dann allerdings wieder eine MB des BR Dieser sollte mindestens Informiert werden wenn MA gezielt überwacht werden, ggf würde es hier auch noch eine MB geben, wen, warum und wie usw..

Dazu sind die Infos allerdings zu ungenau aufgeführt um dies genau klären zu können,

Da es aber nur eine Abmahnung gibt und keine Kündigung, sehe ich speziell in diesem Fall keine Handhabung des BR.

Sprecht den AG aber darauf an und das er solche Sachen demnächst mit euch absprechen muss, ggf mal euren Anwalt des Vertrauens oder GEW miteinbeziehen und fragen was man hier tun oder machen sollte.

@Pjöööng Das Zitat wurde vll im Eifer des Gefechts zu unüberlegt einfach als krasses Beispiel unüberlegt aufgeführt... Hier würde ich jetzt keinen großen Forumsaufstand deswegen anzetteln!!

Gruß

G
gironimo

28.07.2014 um 15:02 Uhr

Differenz zwischen Arbeitsplatz verlassen und stechen usw.?

Das würde den BR auf den Plan rufen, der ja bei Beginn und Ende der Arbeitszeit (wann und wo) und bei der Art der Zeiterfassung mitzubestimmen hat.

Da stellt sich die Frage wo ist der Arbeitsplatz und wo die Stechuhr. Wer definiert die Wegezeit. Wie genau ist die manuelle Zeiterfassung mittels einer Armbanduhr eines Vorgesetzten. Was geschieht noch so zwischen Arbeitsplatz und Stechuhr (Toilette, Umkleideraum usw).

Da kann man schön vom Hunderdsten zum Tausensten kommen und die Prozedur ad absurdum führen. Ich denke, Ihr könnt der Kollegin ganz gut zu Hilfe eilen. Fordert den AG auf, Maßnahmen zu unterlassen, die überwiegend einer Zermürbungstaktik dienen.

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