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Haben Ersatzmitglieder des Betriebsrates Kündigungsschutz?

F
fragezeichen
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, sind die Ersatzmitglieder des Betriebsrates ebenfalls im Kündigungsschutz? Oder so oder so ähnlich? Gleichgestellt mir den BR-Mitgliedern?

2.87602

Community-Antworten (2)

I
ice62

02.03.2006 um 17:36 Uhr

Ab dem Zeitpunkt wo ein Ersatzmitglied an einer ordentlichen BR-Sitzung teilgenommen hat, ist dieses für die Dauer eines (1) Jahres kündigungsgeschützt. Hat ein Ersatzmitglied noch nie an einer Sitzung teilgenommen dann ist dieses auch nicht geschützt.

Wollte man möglichst viele Ersatzmitglieder in den Genuss des Kündigungsschutzes kommen lassen, dann müssten recht viele ordentliche Gremiumsmitglieder die nächste Sitzung saussen lassen und an deren Stelle mit den fehlenden Ersatzmitglieder aufgefüllt werden. Psst - aber nicht weiter sagen.

F
fragezeichen

03.03.2006 um 21:12 Uhr

Danke für die Antwort! Ich werde schweigen!

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