Erstellt am 02.03.2006 um 16:36 Uhr von ice62
Ab dem Zeitpunkt wo ein Ersatzmitglied an einer ordentlichen BR-Sitzung teilgenommen hat, ist dieses für die Dauer eines (1) Jahres kündigungsgeschützt. Hat ein Ersatzmitglied noch nie an einer Sitzung teilgenommen dann ist dieses auch nicht geschützt.
Wollte man möglichst viele Ersatzmitglieder in den Genuss des Kündigungsschutzes kommen lassen, dann müssten recht viele ordentliche Gremiumsmitglieder die nächste Sitzung saussen lassen und an deren Stelle mit den fehlenden Ersatzmitglieder aufgefüllt werden. Psst - aber nicht weiter sagen.
Erstellt am 03.03.2006 um 20:12 Uhr von fragezeichen
Danke für die Antwort! Ich werde schweigen!