Haben Ersatzmitglieder des Betriebsrates Kündigungsschutz?
Hallo, sind die Ersatzmitglieder des Betriebsrates ebenfalls im Kündigungsschutz? Oder so oder so ähnlich? Gleichgestellt mir den BR-Mitgliedern?
Community-Antworten (2)
02.03.2006 um 17:36 Uhr
Ab dem Zeitpunkt wo ein Ersatzmitglied an einer ordentlichen BR-Sitzung teilgenommen hat, ist dieses für die Dauer eines (1) Jahres kündigungsgeschützt. Hat ein Ersatzmitglied noch nie an einer Sitzung teilgenommen dann ist dieses auch nicht geschützt.
Wollte man möglichst viele Ersatzmitglieder in den Genuss des Kündigungsschutzes kommen lassen, dann müssten recht viele ordentliche Gremiumsmitglieder die nächste Sitzung saussen lassen und an deren Stelle mit den fehlenden Ersatzmitglieder aufgefüllt werden. Psst - aber nicht weiter sagen.
03.03.2006 um 21:12 Uhr
Danke für die Antwort! Ich werde schweigen!
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