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Gibt es eine Mitbestimmung zum Einsatz eines Unternehmensberaters?

B
Baha
Jan 2018 bearbeitet

Demnächst wird uns ein Unternehmensberater "beglücken". Was für gesetztliche Möglichkeiten hat der Betriebsrat ? Kann er dies verhindern ? Wie kann der Betriebsrat dies beeinflussen (Rahmenbedingungen,Auswahl) ? Kann der Betriebsrat Einsicht in das Vertragswerk, die Tätigkeit und in das Ergebnis haben ?

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Community-Antworten (1)

I
ice62

02.03.2006 um 16:25 Uhr

Die Entscheidung ob und welche Unternehmensberatung ins Haus kommt, trifft die GL. Der BR kommt dann ins Spiel, wenn sich die GL dazu entscheidet die Vorschläge des UB umzusetzen, sofern dies eure Mitbestimmungsrechte berührt.

Grundsätzlich kostet Fragen aber nichts, und ihr dürft alles Fragen nach § 80 BetrVG.

Nach § 80 Abs. 3 BetrVG kann der BR, ja auch einen Sachverständigen, beauftragen und somit die Vorschläge des Geschäftsleitungslastigen Unternehmensberaters überprüfen lassen. Die Kosten übernimmt der Arbeitgeber. Insofern wäre es die beste Lösung GL und BR einigen sich vorab, auf einen für beide Seiten annehmbaren, Unternehmensberater.

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