Anspruch auf Freistellung bei Listenwahl - wie ist das geregelt?
Unser Betriebsrat besteht aus 15 Mitgliedern. Es wird eine Listenwahl geben. Gibt es bei Listenwahl einen Anspruch auf eine Freistellung bei entsprechender Stimmenzahl?
Community-Antworten (2)
02.03.2006 um 13:28 Uhr
Hallo,das hat mit der Stimmenzahl nichts zu tun.Das muss im betriebsrat entschieden werden wer freigestellt werden soll. Bei euch wären es wohl 3 mitglieder.
02.03.2006 um 14:10 Uhr
Hallo und einen schönen Gruß an DocPille, er hat Recht das hat nichts mit der Stimmenzahl zu tun. Euer Betriebsrat wird wie du gesagt hast aus 15 Mitgliedern bestehen daraus werden laut § 38 BetrVG 3 Mitglieder Freigestellt. Wer das sein wird entscheidet Ihr in euerer ersten Sitzung, wo Ihr ja auch den Vorsitzenden und den Stellvertreter wählen werdet.
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