Erstellt am 02.03.2006 um 11:23 Uhr von Frank B.
Der Wahltermin kann nicht mehr verlegt werden, da er mit dem Wahlausschreiben bekannt gegeben wurde und dieses bindend ist.
Wenn rechtzeitig bekannt ist wer in KA geht, kann der WV die schriftliche Stimmenabgabe beschliessen und die Briefwahlunterlagen den Kollegen zuschicken.
Unabhängig davon sollte jeder der ein Interesse an einem BR hat auch bei Kurzarbeit wählen gehen.