MA kommt über 10 Std. wegen Geschäftsfahrt - wie ist das zu regeln?
Hallo Forum
ein MA hat Arbeitszeit von 7:15 - 15:45. Um 13:00 soll der MA nach Heidelberg geschickt werden ca. 150 Km um ein Maschinenteil reparieren zu lassen. Fahrzeit einfach 2 Std. Die Wartezeit beträgt Ca. 3 Std danach Rückfahrt. Jetzt hätte der MA über 10 Std. gearbeitet. Ist dies in so einem Fall zulässig? Was ist bei einem Unfall nach 10 Std.?
Danke für die Hilfe!!!!
Community-Antworten (1)
03.03.2006 um 13:12 Uhr
Hallo Klaus, Die Dienstreisezeit gehört dann zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer selbst arbeitet, z.B. er fährt Auto oder erledigt sonstige Aufgaben für den Arbeitgeber.Die Dienstreisezeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes zählt nicht zur Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer sich in dieser Zeit erholen oder entspannen kann.(z.B. Bahnfahrt)
Gruß Ronny
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