Erstellt am 28.11.2013 um 18:35 Uhr von HotExploder
Was haben Niederlassungsleiter mit der Betriebsratswahl zu tun?
Erstellt am 28.11.2013 um 18:49 Uhr von thommi
Der GBRV hat hier auch nichts zu verlangen. Schreibt ihn doch einmal an, er soll die Rechtsgrundlage benennen, wonach ervdieses fordern darf. Ansonsten gilt § 4 und nicht das Wollen des GBRV
Erstellt am 29.11.2013 um 09:40 Uhr von gironimo
Es gibt keine Vorgabe, wie die Abstimmung nach § 4 BetrVG erfolgen muss. Aber eine schriftliche namentliche Umfrage ist jedenfalls falsch. Wenn der GBR eine derartige
ABSTIMMUNG machen will, sollte er sich schon selber darum kümmern und nicht ausgerechnet den Niederlassungsleiter damit beauftragen.
Erstellt am 01.12.2013 um 09:53 Uhr von Hartmut
'Die Gesamtbetriebsratsvorsitzende verlangt vom jeweiligen Niederlassungsleiter'
Das ist zwar Unsinn, aber es scheint mir euer GBR den Laden gut im Griff zu haben. Und das find' ich gut. ;)