Zahl der Beschäftigten? Teilzeit-MA wie bewertet?
Ich hab jetzt alles durch. Ich stehe vor der Frage der Ermittlung der " i.d.R. beschäftigen AN" Meines Wissens sind Teilzeit-MA je nach Std.-Zahl zu bewerten. (-20Std=0,5 -30Std.=0,75 über 30Std. 1MA) und geringfügig Beschäftigte sind doch ebenso Tz-MA? Sollte dem so sein- ist das bei der Ermittlung des Minderheiten-Geschlechtes ebenso? Was bedeuten würde, dass wir 4,5 MA des Minderheitengeschlechts zu berücksichtigen hätten. Sollte dem so sein, kann mir vielleicht jemand sagen, wo ich das finde bzw. wo ich die korrekte Info finde? Bitte keine Antworten wie "Du solltest dringend zum Seminar o.ä." Vielen Dank.
Community-Antworten (5)
27.11.2013 um 15:25 Uhr
Die Zahl der Beschäftigten wird nach Köpfen gezählt - nicht nach halben oder viertelköpfen.
Das heißt 1 TZ-Kraft = 1 Wahlberechtigter
Abweichungen gibt es z.B. im KSchG. Aber eben nicht im BetrVG. Siehe auch Kommentare zum BetrVG § 9.
27.11.2013 um 15:31 Uhr
Super. Danke. Ich war auch schon verwundert, da ich halbe Minderheiten-Geschlechter nirgends finden konnte;-)
27.11.2013 um 16:11 Uhr
Du solltest dringend zum Seminar
27.11.2013 um 20:17 Uhr
Lurchi geht nicht auf Seminare und hat ein halbes Geschlecht. Wahnsinn!! Es liebt Euch Euer Friwi
28.11.2013 um 09:11 Uhr
.................;-)
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