Hallo,

wir haben als Wahlvorstand unsere Contractors ( vertraglich befristete Mitarbeiter, Vertragsnehmer) mit auf die Wählerliste genommen, da sie in die Arbeitsorganisation eingebunden sind und ihre Anweisungen von Managern im Hause erhalten. Der AG ist damit nicht einverstanden, welche Möglichkeiten hat er von uns zu verlangen die Liste abzuändern, muss er vor Gericht ziehen ?

mfg
Thomas