Betriebsverfassungsgesetz 2001 - gilt das noch?
Gilt das neue Betriebsverfassungsgesetz von 2001 schon?
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 14:39 Uhr
???? Ist das Dein Ernst?
Schau mal rein, dann wirst Du sehen, dass es schon seit 2001 gilt, und für die Wahlen ab diesem Zeitpunkt anzuwenden war.
Bundesgesetzblatt von 2001, Teil I, Seite 2517.
Mit der Veröffentlichung dort, war es in Kraft.
Gruesse w-j-l
Verwandte Themen
Gesellschaftsausgründung: Automatische Übernahme der Betriebsvereinbarungen?
ÄlterHallo Zusammen. Unsere Kommanditgesellschaft wurde im Jahr 2001 aus einer bestehenden GmbH ausgegründet. Nun bin ich als neuer BR u.a. beim durchforsten der aktuell gültigen Betriebsvereinbarungen.
Wer kennt sich aus mit Ausschlussfristen bei Klagen?
ÄlterHallo liebes Forrum! Wieder mal eine Spezial-Frage! Unser HTV (Vergütung nach BAT BuL) wurde im Jahr 2001 gekündigt und befindet sich in der Nachwirkung. Nun haben ja die Länder für den Bereich TVL E
2001 einen Betriebsobmann gewählt - Wann muß neu gewählt werden
ÄlterWir haben 2001 einen Betriebsobmann gewählt zum ersten mal, Leider mußten wir feststellen, dass wir den Bock zum Gärtner gemacht haben. Wir haben um seine Absetzung geklagt und verloren. Eigendlich w
Personalabbau bei Mitarbeitern---auf der anderen Seite Einstellungsoffensive??!!
ÄlterHabe damals folgendes Problem gehabt und unser BR hat Klage beim AG eingereicht--Verweigerung der Zustimmung nach §99--Verweigerung zur Eingruppierung. Wir Güteverhandlung und diesen Termin verloren
Kündigungsfrist
ÄlterHallo, folgender fiktiver Fall. Ein Mitarbeiter weis nicht wie Lange seine Kündigungsfrist ist. Der im Jahr 2001 geschlossen Arbeitsvertrag beinhaltet, das der Arbeitnehmer gleichlange Kündigungsf