2001 einen Betriebsobmann gewählt - Wann muß neu gewählt werden
Wir haben 2001 einen Betriebsobmann gewählt zum ersten mal, Leider mußten wir feststellen, dass wir den Bock zum Gärtner gemacht haben. Wir haben um seine Absetzung geklagt und verloren. Eigendlich waren wir der Meinung nach 4 Jahren endet seine wahl und wir können noch mal von vorne beginnen. Nun überraschert er uns dass er beschlossen hat seine Wahl gilt für 5 Jahre. kann er dass, und ist dass überhaupt rechtsgültig??
Community-Antworten (1)
06.05.2005 um 08:40 Uhr
Wenn der Kollege nach dem 1. März 2001 gewählt wurde besteht sein Mandat bis zur neuen Wahlperiode 2006.
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