Wahlberechtigung - besteht die in der Passivphase der Altersteilzeit?
Sind Kollegen im passiven Zeitraum der Altersteilzeit wahlberechtigt?
Community-Antworten (2)
01.03.2006 um 12:14 Uhr
Nein sind Sie nicht.
01.03.2006 um 13:03 Uhr
Das wurde auch in diesem Thread schon diskutiert:
Verwandte Themen
Wahlhelfer - dürfen MA in der Passivphase der Altersteilzeit als Wahlhelfer fungieren?
ÄlterDürfen Mitarbeiter die sich in der passivphase der Altersteilzeit befinden als Wahlhelfer fungieren ?
Betriebsratsmitglied in der Altersteilzeit-Passivphase?
ÄlterKann ein Betriebsratsmitglied sein Mandat behalten wenn die Passivphase der Altersteilzeit beginnt?
Wahlberechtigt in der Altersteilzeit - Passivphase
ÄlterViele unserer AN befinden sich in einem ATZ-Blockmodell in ihrer Passivphase. Sie kehren bis zum Ende ihrer Altersteilzeit nicht wieder in den Arbeitsprozess zurück. Sind sie wahlberechtigt und müsse
wahlvst - Extra Ausgabe - für wahlvst
ÄlterAltersteilzeitarbeitnehmer a) Wahlberechtigung (§ 7 BetrVG). Es besteht kein Zweifel, dass Altersteilzeitarbeitnehmer in der klassischen Form der Altersteilzeit oder während der Arbeitsphase des Bloc
Was passiert mit dem BR-Sitz in der Passivphase Altersteilzeit?
ÄlterÜber die Wahlberechtigung in der aktiven und passiven Altersteilzeit habe ich einiges im Forum gefunden. Mich interessiert jetzt was passiert, wenn ein 2006 gewählter BR ab 2008 in die passive Phase d