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Werkverträge - muss der BR beim Einkauf von Dienstleistungen beteiligt werden?

M
Marcello
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

bei uns werden Dienstleistungen eingekauft (Werkvertrag). Muss ich als Betriebsrat über solche Vorgehensweisen nicht rechtzeitig informiert werden? Was hab ich für Möglichkeiten, dass mich die Geschäftsführung in den Prozess einbindet?

Danke für die Hilfe

2.86501

Community-Antworten (1)

W
w-j-l

28.02.2006 um 17:49 Uhr

Hallo Marcello,

der BR muss zunächst nach §80 BetrVG unterrichtet werden. Ich zitiere aus den Leitsätzen des BAG-Urteils 1 ABR9/98 vom 15.12.1998

  1. Der Betriebsrat hat nach § 80 II BetrVG Anspruch auf Unterrichtung auch hinsichtlich der Beschäftigung freier Mitarbeiter. Der Arbeitgeber schuldet insoweitdiejenigen Angaben, die der Betriebsrat benötigt, um beurteilen zu können, ob und inwieweit Mitbestimmungsrechte in Betracht kommen.

  2. Der Betriebsrat muß sein Auskunftsbegehren nach Art und Umfang konkretisieren. Ist dies wegen der großen Zahl freier Mitarbeiter und der Vielfalt von Beschäftigungsmodalitäten unmöglich, kann er zunächst eineGesamtübersicht zu einem von ihm bestimmten Stichtag verlangen.

Ich hoffe das hilf Dir weiter.

Gruesse w-j-l

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