Verletzung von Anhörungsrechten (Kündigung) - ist dann ein Unterlassungsanspruch des BR über eine einstweilige Verfügung durchsetzbar?
Unser Chef hat angeblich das Kündigungsschreiben an einen Kollegen schon auf dem Schreibtsich liegen. Ist unser Unterlassungsanspruch auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzbar?
Community-Antworten (1)
01.03.2006 um 12:08 Uhr
Was wollt ihr den per einstweiliger Verfügung durchsetzen ???
Euer Chef kann doch so viele Kündigungsschreiben auf dem Tisch liegen haben wie er will. Nur wenn er die Kündigung ausspricht ohne euch zu hören ist sie unwirksam.
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