Antwort für eine liebe Kolleginn die ein BA Studium macht - inwieweit kann ein mittelloser AN arbeitsgerichtlich klagen?
Hallo Ihr Lieben, Meine Frage ist folgende, inwieweit besteht für einen AN eine Möglichkeit eine Klage anzustreben, auch wenn er mittellos ist?
Community-Antworten (1)
28.02.2006 um 08:39 Uhr
Es kommt auf die Klage drauf an. Arbeits- und Sozialrecht über die Gewerkschaft, sofern man Mitglied ist. Ansonsten gibt es vom Staat Prozeßkostenhilfe, aber wie gesagt, es kommt auf die Klage drauf an.
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