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Antwort für eine liebe Kolleginn die ein BA Studium macht - inwieweit kann ein mittelloser AN arbeitsgerichtlich klagen?

B
BRV-G.Rommel
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Ihr Lieben, Meine Frage ist folgende, inwieweit besteht für einen AN eine Möglichkeit eine Klage anzustreben, auch wenn er mittellos ist?

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Community-Antworten (1)

FB
Frank B.

28.02.2006 um 08:39 Uhr

Es kommt auf die Klage drauf an. Arbeits- und Sozialrecht über die Gewerkschaft, sofern man Mitglied ist. Ansonsten gibt es vom Staat Prozeßkostenhilfe, aber wie gesagt, es kommt auf die Klage drauf an.

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