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Gemeinschaftsbetrieb - wie wird das vor Gericht ausgelegt ?

Z
Ziege
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

in unserem Unternehmen wurden mehrere Teilbereiche ausgegliedert. Die Produktion wurde duch eine Wand getrennt. Manchmal klappt es aber nicht, dass der ein oder andere durch die Produktionshalle der ausgegliederten Produktion herläuft und in der früheren Zeit wurden zwischen diesen beiden Firmen auch Personal ausgetauscht (vor der Ausgliederung). Dazu muss ich noch sagen die Firma in die die Teilbereiche ausgegliedert wurden, besteht seit Jahren im Mietverhältnis auf demselben Betriebsgelände. Diese Firma hat jetzt einen Teil der Produktion übernommen und seit dem wird zwischen den Firmen auch kein Personal mehr ausgetauscht. Die GF sind auch getrennt, jedoch Eheleute. Kann der Betriebsrat vor Gericht dies als Gemeinschaftsbetrieb auslegen?

Mit Erfolg?

Bereits jetzt schon vielen Dank für die Antwort. Gruß

6.02202

Community-Antworten (2)

W
w-j-l

27.02.2006 um 21:23 Uhr

Dazu müßte man gezielt die Indizien untersuchen, die auf einen gemeinsamen Betrieb hindeuten. Ich könnte das so jetzt nicht beantworten.

Gruesse w-j-l

Z
Ziege

28.02.2006 um 11:51 Uhr

Danke für die Antwort. Auf welche Indizien genau müsste unser BR achten? Es werden z.B. immer noch die gleichen Sozailräume benutzt, jedoch existiert zwischen den beiden Firmen ein Mitbenutzungsvertrag. Es wurde auch bis vor kurzem die gleiche Zeiterfassung benutzt, welches durch die GF einer Firma ausgeführt wurde. Die Auftragsverteilung hat sich im wesentlichen auch nicht großartig geändert, die Aufträge werden immer noch von einer Firma erfasst und direkt in die Fertigung des Lieferanten gesteuert. Ich weiß ist wirklich schwierig zu verstehen und zu erklären.

Kann man denn eventuell hier der GL etwas nachweisen, z.B. das die ganzen Ausgleiderungen gemacht wurden um den BR schnell und kurzfristig schrumpfen zu lassen.

Für eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.

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