Hallo,

in unserem Unternehmen wurden mehrere Teilbereiche ausgegliedert. Die Produktion wurde duch eine Wand getrennt. Manchmal klappt es aber nicht, dass der ein oder andere durch die Produktionshalle der ausgegliederten Produktion herläuft und in der früheren Zeit wurden zwischen diesen beiden Firmen auch Personal ausgetauscht (vor der Ausgliederung).
Dazu muss ich noch sagen die Firma in die die Teilbereiche ausgegliedert wurden, besteht seit Jahren im Mietverhältnis auf demselben Betriebsgelände.
Diese Firma hat jetzt einen Teil der Produktion übernommen und seit dem wird zwischen den Firmen auch kein Personal mehr ausgetauscht.
Die GF sind auch getrennt, jedoch Eheleute. Kann der Betriebsrat vor Gericht dies als Gemeinschaftsbetrieb auslegen?

Mit Erfolg?

Bereits jetzt schon vielen Dank für die Antwort.
Gruß