Arbeitnehmerüberlassung - Hat BR da Mitbestimmungsrechte ?
Muss der BR einer Arbeitnehmerüberlassung an "Dritte" zustimmen, muß er vor Abschluß solcher Verträge gehört werden, darf er Einsicht in diese Verträge nehmen?
Community-Antworten (1)
28.02.2006 um 07:18 Uhr
Da m.E. die Überlassung einer Versetzung nach §99 BetrVG gleich kommt, denke ich schon, das der BR vorher gehört werden muss. Bei der Einsicht in die Verträge bin ich der Meinung, dies geht den BR nichts an, allerdings muss der AG schon die Bedingungen für den AN dem BR mitteilen.
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