Erstellt am 28.02.2006 um 06:18 Uhr von Frank B.
Da m.E. die Überlassung einer Versetzung nach §99 BetrVG gleich kommt, denke ich schon, das der BR vorher gehört werden muss.
Bei der Einsicht in die Verträge bin ich der Meinung, dies geht den BR nichts an, allerdings muss der AG schon die Bedingungen für den AN dem BR mitteilen.