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BR-Fahrten im Leihwagen. Wer haftet z.B. bei Personenschäden?

N
nina
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

hat jemand eine Ahnung, wie die Haftungsfrage aussieht: Fall: Der BR fährt mit einem Leihwagen in eine Aussenstelle. Fahrer BR-Mitglied, Beifahrer auch, Insasse hinten ist eine Gruppenleitung, die auch in die Aussenstelle muss und aus Kostengründen sinnvollerweise mitfährt. Was, wenn ein Unfall passiert? Muss die private Haftpflicht des Fahrers eventuelle Schäden an den Insassen (nicht die am Fahrzeug) regulieren? Oder läuft das über die Betriebshaftpflicht des Unternehmens? Oder gar über die Berufsgenossenschaft?

Vielen Dank....

nina

3.77102

Community-Antworten (2)

FB
Frank B.

27.02.2006 um 14:21 Uhr

Ganz einfach, wenn es sich um eine Dienstfahrt handelt, also der Fahrer im Auftrag des AG unterwegs ist, kommt die Versicherung des AG für den schaden auf bzw. die BG für die Personenschäden.

B
Bernd

27.02.2006 um 14:27 Uhr

Unsinn!

Für Drittschäden die durch den Betrieb eines Kraftfahrzeuges verursacht werden tritt zuallererst einmal die Kfz-Haftpflichtversicherung ein.

Privat- und Betriebshaftpflicht werden hier in keinem Falle haften.

Falls die BG hier in Vorleistung treten sollte (die betroffenen AN haben die Möglichkeit die Heilbehandlung direkt von der BG tragen zu lassen wird diese die Haftpflichtversicherung des Kfz in Anspruch nehmen.

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