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JAV in einer kirchlichen Einrichtung möglich?

S
sternschnuppe
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich bin in einer kirchlichen Einrichtung tätig und soviel ich weiß haben wir noch keine Jugend- bzw. Auszubildenenvertretung. Meine Frage ist, wie man eine solche Vertretung einfordern kann und ob ich wählbar wäre, wenn ich den Betrieb im September 2006 verlasse. Gibt es den eine Altersbegrenzung für die WAHL zum JAV. Ich werde im Mai 26 JAhre alt.

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Community-Antworten (3)

F
Fayence

26.02.2006 um 20:41 Uhr

Hallo Sternschnuppe, mit 26 brauchst Du Dir bzgl. der JAV keine Gedanken mehr machen. Wählbar sind nur die AN, welche das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Gruß Fayence

M
Metaller

27.02.2006 um 21:57 Uhr

Schau bei www.jugend.igmetall.de nach! Da wird dir geholfen!

K
Kölner

27.02.2006 um 23:04 Uhr

Na, das wird nix werden mit dem link...so nett das auch gemeint ist. Wir reden von einer kirchlichen Einrichtung einem Tendenzbetrieb nach § 118 BetrVG und da ist die MAV zuständig. Und in der MAV-O in § 43 ist wiederum geregelt, dass es lediglich eine Sprecherwahl geben darf.

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