Kann eine Liste, nachdem eine zweite aufgetaucht ist, angefochten werden?
In unserem Betrieb sind Betriebsratswahlen angesetzt. Der WV hat eine Liste herausgebracht und sich auf die ersten zwei Plätze gesetzt. Dies ging ca. 10 Tage lang gut, weil man von einer Personenwahl ausgegangen ist. Der bestehende BR befand auf dieser Liste auf den nachfolgenden Plätzen 4, 7, 9 usw. Nachdem eine zweite Liste eingereicht wurde, wurde die eigene Liste durch den BR angefochten und eine neue Liste eingereicht, mit der Reihenfolge des Ergebnisses der BR-Wahlen aus 2002. Ist diese Vorgehensweise korrekt? Ergibt sich hieraus eine Fristenverlängerung? Muss der Anfechtungsgrund bekannt gegeben werden? Hat die 1. Liste Gültigkeit oder gilt die neue Liste? Besteht Informationspflicht seitens des WV?
Community-Antworten (1)
25.02.2006 um 04:04 Uhr
Listen kann man nicht anfechten.
Aber nachdem der Betriebsrat eine neue Liste eingereicht hat, kann er sich von der alten streichen lassen. Genauer gesagt: Der Wahlvorstand hätte längst anfragen müssen, welche Kandidatur gelten soll. Dafür gilt eine Frist von drei Arbeitstagen. Anscheinend ist diese Anfrage nicht erfolgt. Das ist bedenklich. Wenn vom Kandidaten nach drei Arbeitstagen keine Antwort eingeht, wird er von BEIDEN Listen gestrichen! Voraussetzung dafür ist natürlich, daß die Anfrage erfolgt, aber euer Wahlvorstand scheint nicht mit offenen Karten zu spielen.
Eine Fristenverlängerung gibt es nicht.
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