Erstellt am 24.02.2006 um 14:09 Uhr von Sonja
Kann man so nicht sagen, da es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann.
Der BRUTTO-NETTO-RECHNER vom Spiegel könnte helfen.
http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html
Erstellt am 24.02.2006 um 14:53 Uhr von Rainer
Alles 6000 Euro sind nicht zu versteuern
Erstellt am 24.02.2006 um 15:17 Uhr von Kölner
Na dann mal etwas Licht in die Dunkelheit...
Die Abfindung kann unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelungsregelung).
Diese ermäßigte Besteuerung setzt vor allem voraus, dass die Entschädigung für entgehende Einnahmen zusammengeballt in einem Kalenderjahr fließt.
Im letzten Jahr war der Betrag bis 7.200 € sogar ganz steuerfrei!
Obacht:
Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (z. B. Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn, Urlaubsgeld oder Tantieme) sind NICHT steuerbefreit.