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Dieser Beitrag ist vor 20 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Abfindung - wieviel bleibt nach Abzug der Steuer übrig?

U
ure
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,hier eine Frage zur Abfindung. Ein Mitarbeiter( Lohnsteuerklasse 3) würde 6000 Euro eralten. Wieviel bleibt ihm nach Abzug der Steuer übrig? Für eine Antwort bedanke ich mich vorab.

3.07003

Community-Antworten (3)

S
Sonja

24.02.2006 um 15:09 Uhr

Kann man so nicht sagen, da es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann. Der BRUTTO-NETTO-RECHNER vom Spiegel könnte helfen.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,223811,00.html

R
Rainer

24.02.2006 um 15:53 Uhr

Alles 6000 Euro sind nicht zu versteuern

K
Kölner

24.02.2006 um 16:17 Uhr

Na dann mal etwas Licht in die Dunkelheit... Die Abfindung kann unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelungsregelung). Diese ermäßigte Besteuerung setzt vor allem voraus, dass die Entschädigung für entgehende Einnahmen zusammengeballt in einem Kalenderjahr fließt. Im letzten Jahr war der Betrag bis 7.200 € sogar ganz steuerfrei! Obacht: Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (z. B. Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn, Urlaubsgeld oder Tantieme) sind NICHT steuerbefreit.

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