Abfindung - wieviel bleibt nach Abzug der Steuer übrig?
Hallo,hier eine Frage zur Abfindung. Ein Mitarbeiter( Lohnsteuerklasse 3) würde 6000 Euro eralten. Wieviel bleibt ihm nach Abzug der Steuer übrig? Für eine Antwort bedanke ich mich vorab.
Community-Antworten (3)
24.02.2006 um 15:09 Uhr
Kann man so nicht sagen, da es von Fall zu Fall sehr unterschiedlich sein kann. Der BRUTTO-NETTO-RECHNER vom Spiegel könnte helfen.
24.02.2006 um 15:53 Uhr
Alles 6000 Euro sind nicht zu versteuern
24.02.2006 um 16:17 Uhr
Na dann mal etwas Licht in die Dunkelheit... Die Abfindung kann unter den Voraussetzungen der §§ 24 Nr. 1a, 34 EStG ermäßigt besteuert werden (sog. Fünftelungsregelung). Diese ermäßigte Besteuerung setzt vor allem voraus, dass die Entschädigung für entgehende Einnahmen zusammengeballt in einem Kalenderjahr fließt. Im letzten Jahr war der Betrag bis 7.200 € sogar ganz steuerfrei! Obacht: Zahlungen zur Abgeltung vertraglicher Ansprüche aus dem Dienstverhältnis (z. B. Ansprüche auf rückständigen Arbeitslohn, Urlaubsgeld oder Tantieme) sind NICHT steuerbefreit.
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